Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Anmeldebescheinigungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Zum 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) in Kraft getreten. In diesem Gesetz ist unter anderem geregelt, dass diejenigen Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte/r ausüben wollen, dies ab sofort bei der zuständigen Behörde vor Ort anmelden müssen. Im Rems-Murr-Kreis erfolgt diese Anmeldung beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis.
Personen, die bereits vor dem 01.07.2017 der Prostitution nachgegangen sind, haben ihre Tätigkeit bis zum 31.12.2017 erstmals anzumelden.

Für die Anmeldung werden folgende Angaben benötigt:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Staatsangehörigkeit
  • Wohnanschrift der Hauptwohnung bzw. ersatzweise eine Zustellanschrift
  • Bundesländer oder Kommunen, in denen die Ausübung der Tätigkeit geplant ist

Daneben sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. mitzubringen:

  • 1 biometrisches Lichtbild
  • Meldebescheinigung
  • Personalausweis oder Reisepass bzw. ausländischer Pass
  • Berechtigung der Ausübung einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit bei fehlender Freizügigkeitsbescheinigung ausländischer Staatsangehöriger
  • Bei Erstanmeldung: Nachweis einer Gesundheitsberatung (nicht älter als 3 Monate)
  • Bei Verlängerung: Nachweise der Gesundheitsberatungen seit der letzten Anmeldung

Folgenden Personen kann keine Anmeldebescheinigung ausgestellt werden:

  • Wenn nicht alle erforderlichen Angaben und Nachweise vorgelegt werden
  • Personen unter 18 Jahren
  • Schwangeren in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung
  • Bei Verdacht der Zwangsprostitution

Bevor eine Anmeldung erfolgen kann, muss eine gesundheitliche Beratung erfolgt sein.
Die Anmeldebescheinigung ist 2 Jahre (bei Personen unter 21 Jahren 1 Jahr) gültig.
Soll die Tätigkeit als Prostituierte/r nach Ablauf der Gültigkeit weiterhin ausgeübt werden, so muss die Anmeldebescheinigung verlängert werden.
Sofern gewünscht, kann zusätzlich auch eine pseudonymisierte Anmeldebescheinigung (Aliasbescheinigung) ausgestellt werden.
Bei einem Wohnsitzwechsel bzw. bei Änderung der persönlichen Daten ist bei der zuständigen Behörde eine neue Anmeldebescheinigung auszustellen.

Wenn Sie im Rems-Murr-Kreis Ihren Tätigkeitsschwerpunkt haben, können Sie sich für die Gesundheitsberatung und die Ausstellung der Anmeldebescheinigung unter der unten angegebenen E-Mail-Adresse für einen Termin anmelden. Bitte geben Sie hierbei Ihren vollständigen Namen an und ob Sie für die Gespräche einen Dolmetscher wünschen.

In der Prostitution tätige Personen können sich jetzt auch per Smartphone über das neue Prostituiertenschutzgesetz in Baden-Württemberg informieren. Die entsprechende App "BleibSafe" ist ab sofort in verschiedenen Sprachen abrufbar.

Die Organisation P.I.N.K. der Diakonie Freiburg bietet Ihnen weitere Hilfs- und Beratungsmöglichkeiten an.

Das Sozialministerium Baden-Württemberg bietet Ihnen ebenfalls weitergehende Informationen zu dem neuen Prostituiertenschutzgesetz an.

 

Terminvereinbarung für die gesundheitliche Beratung und das Ausstellen der Anmeldebescheinigung:

E-Mail schreiben

 

Ansprechpartnerinnen für die gesundheitliche Beratung:

Frau Engel
Telefonnummer: 07151/ 501-1627
Faxnummer: 07151/ 501-1643
E-Mail schreiben

Frau Fezer
Telefonnummer: 07151/ 501-3103
Faxnummer: 07151/ 501-1643
E-Mail schreiben

 

Ansprechpartnerinnen für das Informationsgespräch und die Ausstellung der Anmeldebescheinigungen:

Frau Kuliga-Ilg
Telefonnummer: 07151/501-1371
Faxnummer: 07151/501-1152
E-Mail schreiben

Frau Baßler
Telefonnummer: 07151/501-1372
Faxnummer: 07151/501-1152
E-Mail schreiben

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de/