Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Gesundheit

Auf der Integreat App des Rems-Murr-Kreis finden Sie viele landkreisspezifische Informationen in mehreren Sprachen. 

Zum ThemaGesundheit finden Sie in der App Informationen zu folgenden Themen:   

Medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die medizinische Versorgung für Asylbewerber.

Hinweise zur medizinischen Versorgung:

  • Für einen Arztbesuch ist ein Behandlungsschein erforderlich. In der Gemeinschaftsunterkunft wird dieser in der Regel von der Sozialbetreuung an die leistungsberechtigte Person ausgehändigt. Die Behandlungsscheine sind auf den Landkreis sowie angrenzende Land- bzw. Stadtkreise begrenzt. Pro Quartal wird bei Bedarf ein Behandlungsschein ausgehändigt.
  • Für den Arztbesuch sollte ein Termin vereinbart werden. Die sprachliche Verständigung während des Arztbesuchs sollte sichergestellt (z. B. Familienangehörige, Ehrenamtliche, Freunde/Bekannte) sein.  
  • Wichtig ist ein Hausarzt als medizinischer Ansprechpartner vor Ort, der die Behandlung steuert, Überweisungen zum Facharzt ausstellt und koordiniert.

Umfang der medizinischen Versorgung:

  • Akute Erkrankungen und Schmerzzustände
  • Schutzimpfungen
  • Versorgung von werdenden Müttern und Wöchnerinnen
  • Sonstige Behandlungen soweit diese „zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich“ ist. Ob dies der Fall ist, wird vom Landratsamt nach Vorlage von aussagekräftigen medizinischen Unterlagen geprüft.

Die Kosten für Zahnersatz und Prothesen werden in der Regel nicht übernommen.

Im Notfall, zum Beispiel bei akuten, lebensbedrohlichen Erkrankungen kann ärztliche Hilfe ohne Behandlungsschein in Anspruch genommen werden.

Unter folgendem Link finden Sie eine Datenbank mit Gesundheitsangeboten, bei denen einefremdsprachige Beratung und Behandlung möglich ist.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de/