Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Unterbringung

Das Landratsamt nimmt als untere Aufnahmebehörde die Aufgabe der vorläufigen Unterbringung wahr. Die Unterbringung und Betreuung der Geflüchteten findet hierbei in den vom Landkreis betriebenen Gemeinschaftsunterkünften statt. Diese Stufe der Unterbringung erfolgt im Asylverfahren nach der Erstaufnahme durch das Land in den Landeserstaufnahmestellen (LEA) und vor der Anschlussunterbringung in den Gemeinden.

Für alle organisatorischen und strategischen Themen rund um die Unterbringung von Flüchtlingen ist der Fachbereich Koordination und Planung Flüchtlinge zuständig. Zentrale Themen sind das Belegungs- und Verlegungsmanagement für die Gemeinschaftsunterkünfte im Landkreis. Auch die um die reine Unterbringung in einer Unterkunft herum anfallenden Aufgaben werden von den Mitarbeitern des Fachbereichs betreut. Dazu gehört die Gewährleistung der Sicherheit durch einen bedarfsgerechten Einsatz von Security sowie Infrastrukturthemen wie Anbindung an den ÖPNV und WLAN.

Bei Beendigung der vorläufigen Unterbringung erfolgt die Zuweisung in die Anschlussunterbringung - und somit auch in den Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung -  durch die Mitarbeiter des Fachbereichs. Zudem beraten die Unterkunftsmanager in der freiwilligen Rückkehrberatung die rückreisewilligen Asylbewerber.

Die Zuständigkeit für die Unterkünfte ist  im Fachbereich auf unsere Unterkunftsmanager aufgeteilt. Die regionalen Zuständigkeiten der Unterkunftsmanager können Sie der Seite Ansprechpartner entnehmen.

Für Fragen jeglicher Art rund um das Thema Flüchtlinge steht Ihnen Herr Blunck gerne jederzeit zur Verfügung.

Der Fachbereich ist neben seiner fachlichen Zuständigkeit zentraler Ansprechpartner für die Gemeinden, kommunalen Liegenschaftsverwaltungen sowie weitere Partner wie beispielsweise die Polizei.

Informationsicon
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