Örtliche Zuständigkeit des Ausländeramts
Der nachstehenden interaktiven Karte können Sie (gelb unterlegt) entnehmen, für welche Gemeinden das Ausländeramt des Landratsamts Rems-Murr-Kreis die zuständige Ausländerbehörde ist.
Bitte beachten Sie:
Für Ausländer mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in den Großen Kreisstädten
- Backnang (einschließlich der Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Burgstetten, Kirchberg an der Murr, Oppenweiler und Weissach im Tal)
- Fellbach
- Schorndorf
- Waiblingen
- Weinstadt und
- Winnenden
sind jeweils deren eigene Ausländerbehörden zuständig.