Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Örtliche Zuständigkeit des Ausländeramts

Der nachstehenden interaktiven Karte können Sie (gelb unterlegt) entnehmen, für welche Gemeinden das Ausländeramt des Landratsamts Rems-Murr-Kreis die zuständige Ausländerbehörde ist.

Bitte beachten Sie:
Für Ausländer mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in den Großen Kreisstädten

sind jeweils deren eigene Ausländerbehörden zuständig.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//landratsamt-und-politik/organigramm/auslaenderamt-und-staatsangehoerigkeitsrecht/zustaendigkeit