Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

AIDS-/STI-Beratungsstelle

Wenn Sie Fragen zu HIV und AIDS  oder zu anderen sexuell übertragbaren Infektionen (z. B. Hepatitis B, Hepatitis C, Chlamydien, Gonokokken/Tripper, Lues/Syphilis) haben, können Sie sich gerne persönlich oder telefonisch an uns wenden. Vieles lässt sich in einem Gespräch klären.

Wir sind für Sie da, wenn Sie sich über Ansteckungswege und Schutzmöglichkeiten informieren, eine Beratung zum HIV-Test (sog. Aidstest) möchten, über Ängste und Unsicherheiten reden wollen, infiziert oder an AIDS erkrankt sind und Unterstützung brauchen.

Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und anonym. Wir unterliegen der Schweigepflicht.

HIV-Antikörpertest ("AIDS-Test")

Beratung zum HIV-Test
Wenn ein Ansteckungsrisiko bestanden hat, können eine Beratung zum HIV-Test (sog. Aidstest) und der Test selbst sinnvoll sein. Wir beraten Sie vor jedem Test.

Termine nur nach telefonischer Rücksprache unter Telefonnummer: 07151 501-1612 oder Telefonnummer: 07151 501-3103.

Wie funktioniert der Test?
Als Reaktion auf eine Ansteckung bilden sich nach einigen Wochen im Blut Antikörper und Antigene. Diese können mit dem HIV-Test nachgewiesen werden. Etwa sechs Wochen nach einem Infektionsrisiko zeigt er mit hoher Sicherheit, ob im Blut HIV-Antikörper vorhanden sind. Ein "negatives" Testergebnis bedeutet, dass keine Antikörper im Blut vorhanden sind. Es hat also sechs Wochen vor der Blutentnahme keine Infektion stattgefunden. Beim HIV-Schnelltest beträgt dieses Zeitfenster zwölf Wochen, da beim angewandten Test keine Antigene nachgewiesen werden. Der Test ist keine Vorbeugungs- oder Schutzmaßnahme, da er keine Aussage darüber macht, ob in Zukunft eine HIV-Infektion möglich ist. Ein "positives" Testergebnis bedeutet, dass HIV-Antikörper nachweisbar sind und eine Infektion mit dem HI-Virus erfolgte. 

Beratung und HIV-Test sind anonym und kostenlos. Das Testergebnis liegt nach einer Woche vor und wird nur an Sie selbst (telefonisch oder persönlich) weitergegeben. Es wird keine schriftliche Bescheinigung ausgestellt.

HIV-Schnelltest

Dieser Test zeigt innerhalb kurzer Zeit ein Resultat an. Der Schnelltest ist keine Früherkennung und testet lediglich auf HIV. Die Risikokontakte der letzten zwölf Wochen werden mit diesem Test nicht erfasst. Der HIV-Schnelltest wird im Gesundheitsamt nach Rücksprache gegen eine geringe Gebühr durchgeführt (blutungebunden). 

Seit Herbst 2018 können HIV-Selbsttests in Deutschland in Apotheken und Drogerien oder über das Internet gekauft werden. Mit einem HIV-Selbsttest können Sie zu Hause ermitteln, ob bei Ihnen eine HIV-Infektion vorliegt. Das Paul-Ehrlich-Institut hat eine Liste empfehlenswerter Produkte samt Anwendervideos veröffentlicht. Weitere Informationen und die Liste selbst finden Sie hier. Der HIV-Schnelltest kann auch vor Ort im Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Psychosoziales Beratungsangebot

Wenn ein oder mehrere Tests auffällig sind, lassen wir Sie in dieser Situation nicht alleine. Wir bieten Ihnen weitere Hilfe und Beratung an, vermitteln auch in ärztliche Behandlung und nennen Ihnen Adressen von psychologischen Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen.

Beratungsstelle für sexuelle Gesundheit

Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 01.01.2001 gibt nach § 19 den Gesundheitsämtern auf, für sexuell übertragbare Krankheiten anonym und freiwillig zu nutzende Beratungs- und Untersuchungsangebote zu schaffen und zwar für alle Bevölkerungsteile, die von STIs betroffen sein können.

Nach § 3 IfSG ist die Information und Aufklärung der Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten eine öffentliche Aufgabe. Sexuell übertragbare Krankheiten sind ansteckende Krankheiten, die hauptsächlich durch sexuelle Kontakte übertragen werden.

Sie beginnen manchmal harmlos oder mit kaum merklichen Anzeichen. Wenn Sie ein Risiko eingegangen sind und das Gefühl haben, sich möglicherweise infiziert zu haben, sollten Sie sich auch dann untersuchen lassen, wenn Sie keine Anzeichen einer Erkrankung bemerken. Nur eine ärztliche Abklärung kann Klarheit bringen. Die meisten sexuell übertragbaren Infektionen sind gut zu behandeln. Ohne Behandlung können sie schwerwiegende Folgen haben. 

Wir beraten Sie ebenfalls zur Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP).

Testangebot auf Chlamydien

Die Chlamydieninfektion ist die häufigste bakterielle sexuell übertragbare Erkrankung in den Industrienationen. Sie verläuft häufig ohne Symptome bzw. mit milden und wenig spezifischen Krankheitszeichen. Besonders junge Menschen haben gegenüber älteren aufgrund anatomischer und hormoneller Besonderheiten ein erhöhtes Infektionsrisiko, ebenfalls Menschen mit wechselnden Sexualpartnern. Eine unentdeckte, unbehandelte Chlamydieninfektion kann zu Entzündungen im Genitalbereich und der ableitenden Harnwege oder im schlimmsten Fall vor allem bei Frauen zur Unfruchtbarkeit führen und erhöht das Risiko, sich mit anderen sexuell übertragbaren Infektionen anzustecken.

Die Beratungsstelle bietet eine anonyme Untersuchung an. Hierfür wird eine Urinprobe (Erststrahlurin) bzw. ein Oralabstrich, Vaginal- oder ein Anal-Selbstabstrich benötigt. Bei der Urinuntersuchung mindestens 1 Stunde vorher keinen Urin lassen. Die Chlamydieninfektion ist gut behandelbar (Antibiotikum) und heilbar. Bei auffälligem Befund wird eine ausführliche Beratung über das weitere Vorgehen gewährleistet. Das Untersuchungsergebnis unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.

Angebote für Menschen, die sexuelle Dienstleistungen anbieten

  • Gynäkologische Untersuchung auf Chlamydien und Gonorrhoe
  • Bluttests, z. B. HIV (sog. "AIDS-Test"), Syphilis, Hepatitis
  • Hepatitis-Impfung A und B

Alle Untersuchungen sind freiwillig und werden von uns anonym und kostenlos durchgeführt.

Wie oft sollten Sie kommen?
Feste Regeln lassen sich nicht aufstellen. Je nach Arbeitsbedingungen und eigenem Gefühl sind Abstände von zwei bis vier Wochen ratsam. Sprechzeiten finden jeden Dienstag von 08:30 Uhr bis 11:30 Uhr statt. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Die Testergebnisse werden nicht schriftlich bescheinigt.

Anmeldebescheinigungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Durch das zum 01.07.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen benötigen diese zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine Anmeldebescheinigung.

 

Präventionsangebote für HIV/AIDS und sexuelle Gesundheit

Seit einigen Jahren  ist eine Zunahme von sexuell übertragbaren Infektionen in Deutschland festzustellen. Dies betrifft gerade auch junge Menschen. Die Entwicklung neuer Medikamente hat das Leben mit einer HIV-Infektion sehr zum Guten verändert. Dennoch gibt es nach wie vor keine Heilung. Daher ist eine frühzeitig beginnende Präventionsarbeit von entscheidender Wichtigkeit.

Die Beratungsstelle bietet Aufklärung und Prävention zu den Themen HIV/AIDS und anderen sexuell übertragbaren Infektionen an. Das Angebot richtet sich an Schulen (Schulklassen ab der 8. Jahrgangsstufe), Jugendliche in Freizeiteinrichtungen, Konfirmanden, Multiplikatoren, Pflegeeinrichtungen, Betriebe, Vereine. Die Inhalte und Schwerpunkte einer Veranstaltung werden im Vorfeld abgesprochen. Hierbei wird das Angebot individuell auf Interessen, Wissensstand, Informationsbedürfnis sowie Probleme und Erfahrungen der Zielgruppe abgestimmt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Gespräche und einen Austausch mit Betroffenen zu organisieren.

Themen können sein:

  • Grundinformationen über HIV/AIDS und andere sexuell übertragbare Infektionen
  • Übertragungswege und -risiken, Krankheitsverlauf, Verbreitung
  • Safer Sex (Kondomgebrauch)
  • Prä-Expositionsprophylaxe (PrEP) und Post-Expositionsprophylaxe (PEP)
  • Informationen zum HIV-Test
  • Verantwortung für sich und den/die Partner/in
  • Abbau von Vorurteilen und Infektionsängsten
  • Lebenssituation von Menschen mit HIV und AIDS

Flyer Sexualpädagogische Angebote für Schulklassen (PDF-Datei)

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de/