Blindenhilfe beantragen
Blinde Menschen sind im Alltag besonders beeinträchtigt. Da ihnen durch ihre Behinderung auch ein finanzieller Mehraufwand entsteht, können sie zum Ausgleich Blindenhilfe beziehen.
In Baden-Württemberg können blinde Menschen Landesblindenhilfe beantragen. Diese erhalten sie unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen. Bei geringem Einkommen und Vermögen kann der Bund zusätzlich (aufstockend) Blindenhilfe gewähren.
Die Landesblindenhilfe beträgt für
- volljährige blinde Menschen: 410,00 Euro
- minderjährige blinde Menschen 205,00 Euro.
Eine jährliche Anpassung findet nicht statt.
Zu dem kann Aufstockende Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Teil XII bei geringem Einkommen und Vermögen bewilligt werden.
Hinweis: Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich die Landesblindenhilfe beziehungsweise die Blindenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch.