Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 21.11.2018

Jugendschutz: Testkäufe in Fellbach mit nur wenigen Verstößen

Testkäufe sollen Einzelhändler dafür sensibilisieren, auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten. Foto: Cathrine Stukhard / Villa Schöpflin gGmbH
Testkäufe sollen Einzelhändler dafür sensibilisieren, auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu achten.
Kontrollen in 85 Geschäften im Stadtgebiet / Beanstandungsquote ist mit 13 Prozent sehr gering Das Jugendschutzgesetz regelt die Abgabe von Alkoholika an Kinder und Jugendliche. Daran halten müssen sich alle Verkäuferinnen und Verkäufer, ob im Einzelhandel, der Gastronomie oder Festveranstalterinnen und -veranstalter. Sie müssen dafür sorgen, dass Bier, Wein und Sekt und Mischgetränke nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren gelangen und hochprozentiger Alkohol und Mischgetränke nicht an unter 18-Jährige verkauft oder ausgeschenkt wird. Diese Regelungen wirken auf den ersten Blick klar und unmissverständlich. Wieso aber halten sich nicht alle Verkäuferinnen und Verkäufer konsequent an den Jugendschutz? Dafür gibt es vielerlei Gründe. Jugendliche sehen häufig älter aus als sie sind, das Verkaufspersonal steht unter hohem Zeitdruck oder es mangelt an Wissen bezüglich der gesetzlichen Vorgaben. Ziel der Testkäufe zur Feststellung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz ist es, das Verkaufspersonal in die Verantwortung zu nehmen und für die konsequente Einhaltung des Jugendschutzes zu sensibilisieren und zu motivieren. So wurde am Freitag, 16. November 2018, vom Polizeirevier Fellbach mit vier geschulten Jugendlichen Testkäufe durchgeführt. Vorbereitet wurde die Aktion vom Kreisjugendamt des Rems-Murr-Kreises und der Polizei. In Begleitung von Polizisten versucht die minderjährigen Testkäufer hochprozentigen Alkohol und Tabak zu erwerben. Die Minderjährigen versuchten sich auch in Spielhallen zu begeben, um an den Automaten zu spielen. Auch Sonnenstudios waren Ziel der Kontrolleure, um dort zu prüfen, inwieweit die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.  Insgesamt wurden 85 Geschäfte überprüft. Die Beanstandungsquote lag letztlich in der Summe bei knapp 13 Prozent (15 Anzeigen). In fünf Fällen konnten die Testkäufer Alkohol und acht Mal Tabakwaren erwerben. Zwei Beanstandungen gab es in Spielhallen, als die Jugendlichen versuchten dem Glückspiel nachzukommen. „Es ist sehr erfreulich, dass ein Großteil der getesteten Verkäuferinnen und Verkäufer die Jugendschutzbestimmungen eingehalten hat“, sagt Sonja Hildenbrand, die Kommunale Suchtbeauftragte des Kreisjugendamtes. „Dennoch ist es wichtig, die Testkäufe weiterhin regelmäßig durchzuführen, um auf das Thema aufmerksam zu machen und es in den Köpfen lebendig zu halten.“Die Fellbacher Polizei führte in den kontrollierten Geschäften mit den Verkäufern auch Präventionsgespräche und bot mit Hilfe entsprechende Broschüren zur Verbesserung des Jugendschutzes Hilfestellungen an.Verkäufer, die die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes nicht einhielten, müssen mit einer Anzeige rechnen.  Konkrete Tipps für den Umgang mit dem Jugendschutz:Mit ein paar hilfreichen Tipps lässt sich der Berufsalltag hinter der Kasse oder Bar wesentlich angenehmer gestalten. Die Kommunale Suchtbeauftragte des Kreisjugendamtes, Sonja Hildenbrand empfiehlt:&nb
  • Eine Vollmacht von Eltern, Großeltern oder älteren Geschwistern hat keine Gültigkeit und darf vom Verkaufspersonal nicht akzeptiert werden.

     

  • Alterskontrollen sollten immer vor dem Einscannen der Ware, bzw. vor dem Zubereiten/Öffnen von Getränken durchgeführt werden.

     

  • Lassen Sie die Kontrolle zur Routine werden. Kontrollieren Sie beispielsweise alle Personen, die jünger als 30 Jahre aussehen.

     

  • Kontrollieren Sie bei Gruppen alle Personen. Weisen Sie darauf hin, dass die Weitergabe von Alkohol an Minderjährige eine Ordnungswidrigkeit ist.

     

  • Es gibt kein Gesetz, welches das Verkaufspersonal verpflichtet etwas zu verkaufen. Im Zweifelsfall können Sie sich auf das Hausrecht berufen.

     

  • Bleiben Sie bei Konflikten freundlich, aber bestimmt und selbstbewusst. Bitten Sie wenn nötig Kolleginnen und Kollegen oder Vorgesetzte um Unterstützung.

     

  • Legen Sie sich Schlüsselsätze zurecht, z.B.: „Ich bin gesetzlich verpflichtet den Ausweis zu kontrollieren. Kann ich Ihren bitte sehen?“

     

  • Notieren Sie sich vor Arbeitsbeginn die Geburtsdaten einer Person, die am heutigen Tag 16 bzw. 18 Jahre alt ist oder stellen Sie eine Altersdrehscheibe ein (kostenlos erhältlich bei der Kommunalen Suchtbeauftragten). So können Sie auf einen Blick feststellen, ob die Kundin / der Kunde das entsprechende Mindestalter für den Erwerb von alkoholischen Getränken hat.

 Kontakt – auch für die Bestellung von Plakaten und Info-Material:Landratsamt Rems-Murr-KreisKommunale SuchtbeauftragteSonja HildenbrandWinnender Straße 30/171334 WaiblingenTelefon: 07151/501-1577Telefax: 07151/501-1440E-Mail: s.hildenbrand@rems-murr-kreis.deInternet. www.rems-murr-kreis.de(keck/21.11.18)
Informationsicon
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