Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 02.08.2016

Flüchtlingssprechstunden in der Notfallpraxis Waiblingen

Flüchtlingssprechstunden in der Notfallpraxis Waiblingen

Ab 8. Februar montags und donnerstags halbtägig – Durch ein spezielles Angebot an Sprechstunden für Flüchtlinge sollen Haus- und Fachärzte entlastet werden

Aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen in den vergangenen Monaten, rückte auch deren medizinische Versorgung immer mehr in den Blickpunkt. Um eine reibungslose und schnelle Versorgung zu gewährleisten, bietet der Rems-Murr-Kreis nun eine organisierte medizinische Sprechstunde für Flüchtlinge in Waiblingen und den angrenzenden Kommunen zusätzlich zur bestehenden ärztlichen Regelversorgung an. Ziel dabei war auch, die ärztliche Versorgung der  Bürger in Ballungszentren aber auch im ländlichen Raum nicht noch weiter durch den medizinischen Betreuungsbedarf der Flüchtlinge zu erschweren, sondern ein alternatives Angebot zu schaffen. Hierfür können ab Montag, 8. Februar, montags 10 Uhr bis 13 Uhr und donnerstags 14 Uhr bis 17 Uhr die Räume der Notfallpraxis in Waiblingen, Alter Postplatz 2, und die dort bereits vorhandene medizinische Ausstattung und Untersuchungsgeräte genutzt werden. Die Kreisverwaltung bittet darum, nur Flüchtlinge aus den umliegenden Gemeinden nach Waiblingen in die Sprechstunde zu schicken. Um eine umfangreiche Information zu gewährleisten, werden dazu demnächst Flyer in den Unterkünften ausgelegt.

Im Landkreis gibt es inzwischen zahlreiche „Sprechstunden-Aktionen“ durch niedergelassene oder ehrenamtliche Ärzte. Damit sollen insbesondere die größeren Flüchtlingsunterkünfte medizinisch betreut werden, da dort die Haus- und Fachärzte besonders belastet sind. So findet seit November 2015 wöchentlich in der Flüchtlingsunterkunft in Winnenden Albertviller Straße eine Vor-Ort-Sprechstunde durch einen ehrenamtlichen Arzt und eine ehrenamtliche Krankenschwester statt. Ebenso gibt es ein solches Angebot z.B. in Remshalden, in Schorndorf und in Winterbach. Andere Unterkünfte werden vor Ort durch einen Hausarzt betreut z.B. in Fellbach, Rudersberg, Großerlach, Unterweissach und Spiegelberg. In Weinstadt haben sich die niedergelassenen Ärzte zu einer gemeinsam organisierten Vor-Ort-Sprechstunde auf dem Saffrichhof und im Birkelareal zusammengeschlossen. Die Organisation der Sprechstunden findet je  nach Ort und Bedarf statt.

Um den Impfstatus der Flüchtlinge, die auf engem Raum zusammenleben und keine Grundversorgung haben zu verbessern, finden regelmäßig zahlreiche Impfaktionen in verschiedenen Flüchtlingsunterkünften im Landkreis statt, bei denen der Geschäftsbereich Gesundheit des Landratsamtes die ehrenamtlichen und niedergelassenen Ärzte je nach Situation und Ausgangslage angepasst unterstützt.

Landrat Dr. Richard Sigel ist die medizinische Versorgung für alle Kreisbürger aber auch für die Flüchtlinge ein besonderes Anliegen. „Wichtig ist, dass wir ein stabiles Angebot für Flüchtlinge schaffen, aber dabei auch unsere Kreisbürger nicht vernachlässigen. Für die aktive Unterstützung und Mithilfe bei der gesundheitlichen Betreuung der Flüchtlinge danke ich den niedergelassenen und ehrenamtlich tätigen Ärzten und medizinischen Fachkräften. Ohne ihre Unterstützung könnte die medizinische Versorgung nicht sichergestellt werden. Ebenso gebührt den zahlreichen ehrenamtlichen Helfern Dank, die immer wieder zu Arztbesuchen begleiten und unterstützen.“

Für weitere Unterkünfte, auch in den ländlichen Bereichen des Landkreisgebiets, werden für die gesundheitliche Betreuung weitere unterstützende Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenschwestern benötigt. Interessierte können sich gerne beim Geschäftsbereich Gesundheit unter der Telefonnummer Telefonnummer: 07151 501-1608 bei Dr. Dagmar Behringer melden. Bei Interesse, eine Sprechstunde in den Räumen der Notfallpraxis in Waiblingen abzuhalten, dürfen sich Ärztinnen oder Ärzte gerne unter Telefonnummer: 07151 508790 bei Petra Schön melden.

Eine überörtliche landesweite Regelung der medizinischen Versorgung in den Flüchtlings-Unterkünften wird durch die Kassenärztliche Vereinigung und das Sozialministerium erarbeitet.

Die Stadt- und Landkreise entwickeln zusammen mit der Ärzteschaft vorab eigene Konzepte, um den Versorgungsbedarf bis dahin abzudecken.

(mk/02.08.2016)

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