Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 31.07.2019

Schutz vor Armut: Mehr Leistungen für Bildung und Teilhabe zum 1. August

Über das Bildungs- und Teilhabe-Paket unterstützen Landratsamt und Jobcenter Familien mit geringem Einkommen. Screenshot: Landratsamt
Landratsamt und Jobcenter unterstützen Familien mit geringem Einkommen.

Kinder aus anspruchsberechtigten Familien erhalten zum Beispiel das Mittagessen in der Schule oder das ÖPNV-Ticket kostenlos.

Das Starke-Familien-Gesetz, das zum 1. August in Kraft tritt, führt zu Verbesserungen bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Ziel des Gesetzes ist, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen wirksamer vor Armut zu schützen, den Bedarf von Kindern zu sichern und den Zugang der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu verbessern. Bildungs- und Teilhabeleistungen erhalten Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen

Folgende Änderungen treten ein:

  • Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro. In Zukunft wird die Leistung jedes Jahr in gleichem Maß wie der Regelbedarf erhöht.
  • Erhöhung des Teilhabebeitrags von bis zu 10 Euro auf bis zu 15 Euro im Monat. Damit wird es Kindern und Jugendlichen erleichtert, in der Freizeit bei Spiel, Sport, Kultur mitzumachen.
  • Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung. Das bedeutet: Es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses warmes Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege sowie eine kostenlose ÖPNV-Fahrkarte für Schülerinnen und Schüler.
  • Regelung zur Unabhängigkeit des Anspruches auf Lernförderung von einer Versetzungsgefährdung. Damit erhalten auch diejenigen Schülerinnen und Schüler Lernförderung, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.
  • Verwaltungsvereinfachung durch teilweisen Wegfall gesonderter Anträge für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistungen. 
  • Fragen beantworten das Team Bildung und Teilhabe  im Kreissozialamt, Tel.: 07151/ 501-1453, E-Mail: bildungspaket@rems-murr-kreis.de oder das Jobcenter Rems-Murr: Servicecenter Tel.: 07151/ 9519-670, E-Mail: Jobcenter-Rems-Murr.711(@)jobcenter-ge.de

(keck/31.7.19)

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