Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 18.12.2020

Ein wenig Herzenswärme an Weihnachten: Kreis und DRK unterstützen Heime

Landkreis und Ehrenamtliche des DRK bieten kurz vor Weihnachten Corona-Schnelltests für Angehörige an / Ziel ist die Unterstützung der Einrichtungen und Dienste der Pflege und der Behindertenhilfe

Die Corona-Fallzahlen im Rems-Murr-Kreis steigen weiter an. Auch in den Rems-Murr-Kliniken und in einigen Einrichtungen und Diensten der Pflege sowie der Behindertenhilfe bleiben Infektionen nicht aus. Die Lage ist aufgrund von Corona-Fällen beim Pflegepersonal oder bei Bewohnern manchenorts angespannt, aber insgesamt stabil. Diese Stabilität beruht auch auf einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit, die der Rems-Murr-Kreis schon seit der ersten Corona-Welle mit den Einrichtungen pflegt – vom Gesundheitsamt aus, im Sozialdezernat und bei der Heimaufsicht. Unterstützen dort wo es Handlungsbedarf und Engpässe gibt, das ist die Devise des Landkreises. Ganz in diesem Sinne ist man auch seit Beginn der kalten Jahreszeit wieder mit den Einrichtungen und Diensten im dauernden Austausch. Der Landkreis wird in den kommenden Tagen, noch vor Weihnachten, den Einrichtungen auch die kostenfreien FFP2-Masken des Landes zukommen lassen.

Es findet ein regelmäßiger Austausch zur Versorgung mit Schutzausrüstung und zur Umsetzung der Testkonzepte in den Einrichtungen statt, die seit Mitte Oktober vorgesehen sind. Der Landkreis war auch aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Rems-Murr-Kliniken immer in der Lage, bei akutem Bedarf mit Schutzausrüstung zu unterstützen. Zudem waren bereits im Oktober mehrere zehntausend Corona-Schnelltests im Oktober beschafft und verfügbar. Sie stehen dem Corona-Schnelltestzentrum zur Verfügung, aber auch eine mobile Testeinheit, die gezielt bei der Testung in Einrichtungen unterstützt, wird damit seit Herbst bestückt.

Das Resümee der bisherigen Zusammenarbeit ist trotz der unvermeidbaren Corona-Fälle durchweg positiv. Die allermeisten Heime können die Testung mit Corona-Schnelltests inzwischen selbst stemmen und sind sehr gut mit Schutzausrüstung versorgt. Dort wo es Bedarfe gibt oder gab, konnte der Landkreis im Schulterschluss mit den Rems-Murr-Kliniken und dem DRK bisher immer schnell und unkompliziert unterstützen. Auch die mobile Testeinheit des Corona-Schnelltestzentrums aus Winnenden kommt immer dann vor Ort, wenn Hilfe benötigt wird.

In einem aktuellen Schreiben wendet sich der Landrat angesichts der nahenden Weihnachtsfeiertage und der neuen Corona-Verordnung nochmals an die Einrichtungsleitungen: „Wir wissen, welch große Kraftanstrengungen Sie seit Beginn der Pandemie vor Ort betreiben, um Ihrem Fürsorgeauftrag für die Ihnen anvertrauten Menschen gerecht zu werden. Hierfür möchte ich Ihnen meine größte Hochachtung aussprechen und mich herzlich bei Ihnen bedanken. Ich betone bei jeder Gelegenheit, welche Leistung in den Heimen und im Pflegebereich seit Monaten bei uns im Landkreis erbracht wird“, schreibt der Landrat.

„Die Weihnachstage werden aber sicher einen besonderen Bedarf nach Besuchertestung bei Angehörigen hervorrufen“, so der Landrat weiter. „Einen Bedarf, den Sie vielleicht angesichts der neuen Vorgaben der Corona-Verordnung nicht vollumfänglich und so kurzfristig erfüllen können.“ Demnach sollen Besuche im Pflegeheim in der aktuellen Lage nur nach vorherigem Corona-Schnelltest oder mit FFP2-Maske möglich sein, um die besonders gefährdete Personengruppe zu schützen.

Der Rems-Murr-Kreis ist dank seines Corona-Schnelltestzentrums in der Lage, hier zu unterstützen. Dort wurden vom DRK mit Unterstützung der Kliniken in den letzten Wochen mehr als 3200 Kinder- und Jugendliche getestet, so dass man auch über die notwendige Expertise verfügt.

Deshalb bieten der Rems-Murr-Kreis, das Deutsche Rote Kreuz und die Rems-Murr-Kliniken kurz vor Weihnachten Unterstützung mit Corona-Schnelltests für Angehörige von Heimbewohnern an – wenn die Einrichtungen die Besuchertestung nicht selbst stemmen können. Das Motto lautet: „An Weihnachten zu Oma und Opa – aber sicher“. Eine Idee, die schon mit der Einrichtung des Testzentrums entstanden war.

„Trotz negativem Schnelltest müssen bei Besuchen in Heimen unbedingt die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden“, betont der Geschäftsführer des DRK-Kreisverbandes Sven Knödler. Man dürfe sich nicht zu sehr in Sicherheit wiegen. „Schließlich ist ein Test nur eine Momentaufnahme und der Schutz der besonders gefährdeten Personengruppen sollte angesichts der aktuellen Lage absolute Priorität haben. Wir haben die Aktion, die vom Sozialministerium landesweit initiiert wurde, ganz bewusst primär auf die Unterstützung der Heime und Dienste der Pflege und der Behindertenhilfe begrenzt.“

„Wir möchten mit dieser Aktion die Heime unterstützen und den Betroffenen etwas mehr Sicherheit und ein wenig Herzenswärme an Weihnachten ermöglichen – wenn auch mit Abstand und Umsicht“, ergänzt Landrat Dr. Sigel.

So funktioniert die Aktion:

Die Einrichtungsleitungen, auch von ambulanten Diensten, erhalten einen Link zur Online-Anmeldung, den sie an die Angehörigen weitergeben können – wenn die Einrichtungen die Besuchertestung nicht selbst stemmen können. 1000 Tests können auf diese Weise von Ehrenamtlichen des DRK am 23. und 24. Dezember durchgeführt werden. Die Tests stellt das Sozialministerium Baden-Württemberg kostenlos zur Verfügung, der Landkreis unterstützt bei Bedarf mit weiteren Tests. Interessierte Angehörige können sich an die jeweiligen Einrichtungsleitungen wenden.

Kontakt für Einrichtungen und Dienste:

Einrichtungsleitungen finden hier weitere Informationen und Kontaktdaten:

Sollten Sie als Einrichtungsleitung Unterstützung bei den Testungen oder beim Thema Schutzausrüstung benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner/in:

  • Einrichtungen und Dienste der Pflege: Herr Thomas Herrmann (Mail: t.herrmann @rems-murr-kreis.de; Tel.: 07151/501-1695)
  • Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe: Frau Dorothee Haug- von Schnakenburg (E-Mail: d.haug-vonschnakenburg@rems-murr-kreis.de; Tel: 07151/501-1902)

(keck/16.12.20)

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