Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Was trägt der Landkreis dazu bei?

Ein wichtiger Bestandteil für die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Unternehmen im Kreis ist das so genannte „Fallmanager-Prinzip“, das seit Anfang 2005 besteht. Es gilt für Verfahren in den Bereichen Baurecht, Landwirtschaft und Umwelt. Das Fallmanager-Prinzip besagt, dass gewerblichen Investitionsvorhaben mit einer Investitionssumme von mindestens 500.000 Euro oder bei Unternehmen mit mehr als 300 Mitarbeitern oder bei besonderer Bedeutung des Vorhabens ein zentraler Ansprechpartner, der Fallmanager, im Landratsamt den Investoren zur Verfügung steht.

Dieser Fallmanager ist in der Regel ein besonders erfahrener Mitarbeiter. Er organisiert und koordiniert die erforderlichen Besprechungen, wie beispielsweise den Scoping-Termin und ist Ansprechpartner bei allen auftretenden Schwierigkeiten. Er ist darüber hinaus für die zügige Durchführung des Genehmigungsverfahrens verantwortlich.

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