Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 08.02.2019

Neunter Projektaufruf für LEADER-Projekte im Schwäbischen Wald

Die 28 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald setzen sich für die Stärkung des ländlichen Raums ein. Symbolbild: Pixabay
Die 28 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald setzen sich für die Stärkung des ländlichen Raums ein.

In der LEADER-Region Schwäbischer Wald können sich im Rahmen des 9. Projektaufrufs erneut innovative Projektideen um Fördermittel aus dem LEADER-Programm bewerben. LEADER ist ein Förderprogramm der EU und des Landes Baden-Württemberg zur Stärkung des ländlichen Raums.

Es können Vorhaben von Kommunen, Vereinen, Verbänden, Unternehmen und auch Einzelpersonen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese im Gebiet der LEADER-Aktionsgruppe mit ihren 28 Mitgliedskommunen umgesetzt werden und einen Beitrag zu den Zielen des Regionalen Entwicklungskonzepts (REK) im Schwäbischen Wald leisten. Weitere Projektaufrufe sind in der gesamten Förderperiode bis Ende 2020 regelmäßig vorgesehen. Eine frühzeitige Absprache mit der LEADER-Geschäftsstelle wird empfohlen.

Die Projekte werden vom Auswahlausschuss des Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V. nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand objektiver Kriterien bewertet und zur Antragstellung bei LEADER ausgewählt. Die Projektauswahlkriterien, die Fördersatztabelle sowie das Regionale Entwicklungskonzept stellen wir Ihnen sehr gerne vor und Sie können diese auf unserer Homepage einsehen.

Die Details zum 9. Projektaufruf sind:

Der Zeitraum zur Einreichung von Projekten beginnt am 4. Februar und endet am 7. März 2019. Voraussichtlicher Auswahltermin ist der 28. März 2019. Es können Vorhaben für die sieben Handlungsfelder des Regionalen Entwicklungskonzepts eingereicht werden: Wohnen und Leben, Demographischer Wandel, Attraktive Familienregion, Mobilität, Natürliche Ressourcen, Nachhaltiger Tourismus und Wirtschaft. Die Höhe des EU-Fördermittelbudgets beträgt 300.000 Euro zuzüglich Landesmittel in entsprechendem Verhältnis.

Die Bagatellgrenze der Fördersumme beträgt 5.000 Euro. Die Obergrenze der förderfähigen Projektkosten (netto) beträgt 600.000 Euro. 

Zur Besprechung Ihrer Projektidee sowie für Auskünfte zum Projektaufruf und zur LEADER-Förderung wenden Sie sich bitte an die LEADER-Geschäftsstelle: 

 

Regionalentwicklung Schwäbischer Wald e.V.

Regionalmanagerin Julia Bär

Klosterhof 11, 71540 Murrhardt

E-Mail: j.baer.leader@murrhardt.de

Tel.: 07192 213-270

Homepage: www.leader-schwaebischerwald.de

 

Hintergrund:

Die 28 Mitgliedsgemeinden der LEADER-Aktionsgruppe Schwäbischer Wald verteilen sich auf vier Landkreise. Im Landkreis Heilbronn sind dies Löwenstein und Wüsten-rot. Im Ostalbkreis sind Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heuchlingen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Spraitbach, Täferrot sowie der Ortsteil Untergröningen der Gemeinde Abtsgmünd beteiligt. Mitgliedsgemeinden im Rems-Murr-Kreis sind Althütte, Großerlach, Kaisersbach, Murrhardt, Rudersberg, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Welz-heim sowie die Ortsteile Pfahlbronn und Vordersteinenberg der Gemeinde Alfdorf. Im  Landkreis Schwäbisch Hall sind die Gemeinden Fichtenberg, Gaildorf, Mainhardt, Oberrot, Sulzbach-Laufen sowie der Ortsteil Bibersfeld der Stadt Schwäbisch Hall vertreten.

(stk, 8.2.19; Text: LEADER)

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