Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 01.12.2016

Neues Vergaberecht: Kreis und Region machen Kommunen fit für Europa

Neues Vergaberecht: Kreis und Region machen Kommunen fit für Europa

Walter Braun informiert Vertreter der Kommunen über das neue EU-Vergaberecht / Foto: Landratsamt

Landratsamt und Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH informieren über neues EU-Vergaberecht

Die EU-Vergaberechtsreform führt zu Änderungen an wesentlichen Aspekten des Vergaberechts für öffentliche Auftraggeber und damit für die Kommunen und Landkreise der Region Stuttgart. Die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie für Bauleistungen ist für Werte oberhalb der EU-Schwellenwerte im April 2016 auf der Grundlage des Vergaberechtsmodernisierungsgesetzes neu geregelt worden.

Um die Kommunen für diese Neuerungen „fit“ zu machen, hat der Rems-Murr-Kreis in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH am 29. November 2016 die Fortbildung mit dem Titel „Das neue EU-Vergaberecht: Was ändert sich für öffentliche Auftraggeber?“ im Kreishaus in Waiblingen angeboten. Die Fortbildung wurde von Walter Braun durchgeführt, der regelmäßig Referent für Vergaberechtsschulungen bei der Auftragsberatungsstelle der Industrie- und Handelskammer Baden-Württemberg ist.

Seit Ende 2010 findet im Landratsamt für Mitarbeiter der Kreisverwaltung, der Kommunen und für Kreisräte eine Europa-Fortbildungsreihe statt, die vom Europabeauftragten, Frieder Oesterle, organisiert wird. Hier wird Basiswissen über die täglichen kommunalen Anforderungen zum Europarecht oder auch zur EU-Förderung vermittelt. „Über 50 Vertreter der Kommunen waren dabei. Die große Resonanz zeigt, dass wir mit der Fortbildung ein für Kommunen hoch aktuelles und wichtiges Thema ausgewählt haben“, so Landrat Dr. Sigel in seiner Einführungsrede. „Gerade in Zeiten des Brexit ist es uns auf kommunaler Ebene wichtig, den europäischen Gedanken vor Ort zu leben. Dazu gehört auch, dass wir als moderner Dienstleister den Kommunen einen Europabeauftragten als kompetenten Ansprechpartner zur Seite stellen.“

Dr. Walter Rogg, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH: „Indem die Kommunen bei solchen Fortbildungen mit neuen Bestimmungen vertraut gemacht werden, profitieren sie ganz konkret von der engen Zusammenarbeit mit der Region. So ist seit der Neuregelung des Vergaberechts der Preis nicht mehr das ausschließliche Kriterium der kommunalen Auftragsvergabe, sondern es dürfen auch soziale, innovative und ökologische Gesichtspunkte ausschlaggebend für die Entscheidung sein.“

Die Veranstaltung konzentrierte sich inhaltlich auf die Vergaben, die einer Anwendung des EU-Vergaberechts unterliegen. Es wurde zunächst der Rechtsrahmen des aktuellen Vergabe- und Haushaltsrechts vorgestellt. Im Anschluss spannte sich der Bogen über das gesamte Vergabeverfahren.

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