Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 01.03.2019

Die Flurneuordnung unterstützt den Hochwasserschutz an der Rems

Die Schlussfeststellung beendet offiziell das Flurneuordnungsverfahren: (von links) Mischa Allgaier, kaufmännischer Geschäftsführer des Wasserverbandes Rems, Gerd Holzwarth, Leiter des Amtes für Vermessung und Flurneuordnung, Werner Klemens, scheidender Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft, Jens Pohl, Ausführender Flurbereinigungsingenieur, und Roland Kuhn, ehemaliger kaufmännischer Geschäftsführer des Wasserverbandes Rems.
Die Schlussfeststellung beendet offiziell das Flurneuordnungsverfahren. Foto: Wasserverband Rems, Hans-Peter Sieg

Flurneuordnungsverfahren für den Bau des Hochwasserbeckens zwischen Winterbach und Schorndorf erfolgreich abgeschlossen 

Die Flurneuordnung hat den Bau des Hochwasserbeckens zwischen Winterbach und Schorndorf-Weiler unterstützt. Das Verfahren begann bereits im Jahr 2002 mit der Planfeststellung des Beckens: 112 Hektar Land und über 200 Grundstückseigentümer mit rund 700 Flurstücken waren dabei beteiligt. Nun ist das Verfahren offiziell – und erfolgreich – abgeschlossen. 

Wirksamer Hochwasserschutz entsteht in erster Linie durch geeignete Rückhaltemaßnahmen. Zwischen Winterbach und Schorndorf-Weiler wurde daher schon vor einigen Jahren ein Rückhaltebecken gebaut. Um solch ein Bauwerk zu errichten, braucht man entsprechende Grundstücke. Diese von den Eigentümern zu bekommen und eine möglichst gerechte Neueinteilung der Flurstücke zu erreichen, ist Aufgabe der Flurneuordnung. 

Dieses wirkungsvolle Instrument zur Neuordnung von ländlichen Grundstücken setzt der Rems-Murr-Kreis häufig ein, um Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen: Straßenbauprojekte wie zum Beispiel die Ortsumfahrung von Schorndorf-Haubersbronn oder die B 14 im Bereich Winnenden und seit Kurzem auch zwischen Waldrems und Backnang. Und eben auch Hochwasserschutzmaßnahmen an der Rems, wie das Becken zwischen Winterbach und Weiler oder das aktuelle Becken zwischen Urbach und Plüderhausen. Auch an der Murr ist im Bereich südlich von Murrhardt-Fornsbach ein Hochwasserbecken geplant, das durch eine Flurneuordnung begleitet werden soll. 

Hintergrund zum Ablauf des Verfahrens:

Zunächst bildeten die Grundstückseigentümer eine sogenannte Teilnehmergemeinschaft und wählten einen Vorstand.

Da das Amt im gesamten Gebiet Grundstücke kaufen konnte, wurden Enteignungen von einzelnen Grundstückseigentümern vermieden. Wer sein Grundstück nicht für die Maßnahme hergeben wollte, bekam ein vergleichbares Grundstück und konnte dieses dann weiter bewirtschaften. Dafür wurden 2003 die landwirtschaftlichen Bodenwerte ermittelt. Das garantiert den Eigentümern bei der Neuverteilung der Flächen, wertgleiche Grundstücke zu bekommen. 

Die Besonderheit in dieser Flurbereinigung war, dass zeitgleich zur Hochwasserschutzmaßnahme auch die östliche Ortsumgehung von Winterbach (Ostlandstraße) und anschließend noch die westliche Ortsumgehung von Schorndorf (Westtangente) im Verfahrensgebiet geplant und umgesetzt wurden. Während der sechsjährigen Bauphase ruhten die Arbeiten der Flurbereinigungsingenieure. Erst als die letzte Maßnahme des Wasserverbandes hergestellt war, ging es für sie wieder los: Alle neuen Wege, Anlagen und Dämme im ganzen Gebiet wurden vermessen, um zu bestimmen, welche Flächen verbleiben und an die Eigentümer zurückgegeben werden können. 

Danach konnten die Grundstückseigentümer ihre Wünsche für die neuen Grundstücke vorbringen. „Es ist wie ein großes Puzzle, aus den Wünschen der Eigentümer eine sinnvolle, vernünftige und gerichtsfeste Neueinteilung der Felder zu berechnen“, vergleicht Gerd Holzwarth, Leiter des Amts für Vermessung und Flurneuordnung, diesen Verfahrensabschnitt. Im Rahmen der Neuordnung konnte die Zahl der neuen Flurstücke durch Zusammenlegungen auf weniger als die Hälfte reduziert werden. Im Anschluss wurde das Liegenschaftskataster aktualisiert und das Grundbuch berichtigt. 

Die Flurbereinigungsbehörde hat nun mit der sogenannten Schlussfeststellung das offizielle Ende des Verfahrens bekannt gemacht. Daraufhin hat sich die Teilnehmergemeinschaft aufgelöst und der Vorstand hat seine ehrenamtliche Arbeit beendet.

(ries/1.3.19)

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