Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 23.01.2019

Diesel-Fahrverbot: Ausnahmegenehmigungen bei der Stadt Stuttgart beantragen

Seit dem 1. Januar 2019 setzt die Landeshauptstadt Stuttgart das vom Land eingeführte Verkehrsverbot für alle Dieselkraftfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 4 / IV und schlechter um.

Von dem Verbot generell ausgenommen sind beispielsweise der Lieferverkehr, Rettungskräfte, Menschen mit bestimmten Behinderungen oder medizinische Notfälle.

In berechtigten Einzelfällen können Verkehrsteilnehmer bei der Landeshauptstadt Stuttgart eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Alleine die Tatsache, in Stuttgart zu arbeiten, reicht als Begründung nicht aus. Schichtdienstleistende bekommen eine Ausnahmegenehmigung nur, falls sie nicht auf den ÖPNV ausweichen können. Personen, die Stuttgart allein zur Durchfahrt nutzen, sind nicht vom Diesel-Verkehrsverbot ausgenommen und können grundsätzlich auch keine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Weitere Informationen gibt es hier.

(ries/23.1.19)

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