Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Martina Keck
Artikel vom 20.11.2018

Untergräbt die Remshaldener Maulwurfsfigur die Verkehrssicherheit?

Charmante Idee, die aber zu einer Gefahr werden könnte. / Offene Fragen sollen bei einem Vor-Ort-Termin geklärt werden.

Aus einem Artikel der Stuttgarter Zeitung vom 06.11.2018 hat die Verkehrsbehörde des Rems-Murr-Kreises erfahren, dass eine Gruppe von Remshaldener Bürgerinnen und Bürgern derzeit an einer überdimensionalen Maulwurfsfigur arbeitet. Diese soll nach Fertigstellung auf dem neuen Kreisverkehrsplatz Breitwiesen aufgestellt werden.

Eine charmante Idee, auf den ersten Blick: Bislang ziert die Kreisverkehrsinsel nämlich ein nach Regelwerk modellierter Erdhaufen, der ein Überfahren der Verkehrsinsel aus Gründen der Verkehrssicherheit möglichst verhindern soll und der in der Tat an einen riesigen Maulwurfshügel erinnert. Die „Auswilderung“ des Remshaldener Maulwurfs auf seinen Hügel inmitten der Fahrbahn gefährdet jedoch nicht nur das nach Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung besonders geschützte Tier, sondern könnte auch für die Verkehrsteilnehmer zu einer tödlichen Gefahr werden.

Nach einer Vielzahl schwerer Unfälle in Kreisverkehren (auch in Baden-Württemberg) mit teilweise tödlichem Ausgang führte bereits vor Jahren zu einem Einschreiten auf europäischer, Bundes- und Landesebene. Mit Erlass des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 19.12.2007 wurde festgelegt, dass „bei Neuanlagen von Kreisverkehren außerorts und in Ortsrandlagen starre Hindernisse auf der Kreisinsel gegenüber den Knotenpunktzufahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit untersagt sind.“ Weiter heißt es aber, dass „die Entscheidungen zur Kreisinselgestaltung hierbei an den örtlichen Gegebenheiten des Einzelfalles auszurichten sind.“

Umgangssprachlich bedeutet das, dass im Rahmen eines gemeinsamen Treffens der Baulastträger (im gegebenen Fall der Landkreis als Eigentümer der Verkehrsinsel), Vertreter der Gemeinde Remshalden und Vertreter der Polizei vor Ort die Risiken des Kunstwerkes auf der Kreisverkehrsinsel zu beurteilen sind. Ein „sehr strenger Maßstab“ soll dabei Anwendung finden. Zudem sind nach geltendem Recht dabei die Verantwortlichkeiten (z. B. im Falle eines Unfalls) „klar festzulegen und vertraglich schriftlich festzuhalten (Gestattungsvertrag)“.

Gerne lädt das Landratsamt, als zuständiger Baulastträger, also als Eigentümer des Kreisverkehrs, sowohl den genannten Personenkreis als auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer Verkehrsschau vor Ort und gegebenenfalls auch im Landratsamt ein, um die aufgeworfenen Fragen gemeinsam zu klären.

Hintergrund:

 Grundlage für die Sicherheitsinspektionen ist die EU-Verordnung 2008/96/EG mit dem Titel „Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur". Diese dient dem im „Weißbuch Verkehr" der Europäischen Union formulierten Ziel, dass bis zum Jahr 2050 die Zahl der Verkehrstoten auf Europas Straßen null betragen soll. "Vision Zero" nennt die EU das hehre Ziel. Um es zu erreichen, zählt die Verordnung bei den potenziellen Abhilfemaßnahmen auch die "Beseitigung von neben der Straße befindlichen feststehenden Hindernissen" auf. Auch die Landesregierung hat das Leitbild der „Vision Zero“ zur Grundlage ihrer Verkehrssicherheitsarbeit gemacht. Quelle: Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Umfassende Hintergrundinformationen finden Sie hier (PDF-Datei).

(keck/20.11.18)

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