Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 12.02.2018

Sachkundefortbildung für Pflanzenschutzmittelanwender

Sachkundefortbildung für Pflanzenschutzmittelanwender

Inhaber eines Sachkundenachweises für Pflanzenschutzmittelanwender müssen alle drei Jahre an einer Fortbildung teilnehmen / Anmeldung beim Landwirtschaftsamt bis 30. April möglich

Für Anwender von Pflanzenschutzmitteln bietet das Landwirtschaftsamt des Kreises wieder die sogenannte Sachkundefortbildung an. Angesprochen sind alle Anwender, auf deren Sachkunde-Chipkarte das Datum erster Januar 2013 als „Beginn des ersten Ausbildungszeitraums“ angegeben ist. Diese Personen müssen, damit der Sachkundeausweis seine Gültigkeit behält, bis Ende Dezember an einer Fortbildung teilgenommen haben. Das Ausstellungsdatum spielt hierbei keine Rolle.

Die Mitarbeiter des Landwirtschaftsamtes gehen davon aus, dass aufgrund des aktuellen Fortbildungszeitraums die Nachfrage nach Kursangeboten im kommenden Herbst überdurchschnittlich hoch sein wird. Dementsprechend müssen Referenten und geeignete Schulungsräume für die Fortbildungen gefunden werden. Damit möglichst viele Pflanzenschutzmittelanwendern an der Schulung teilnehmen können, muss frühzeitig mit den Planungen begonnen und der Schulungsbedarf ermitteln werden.

Für alle, die eine vierstündige Fortbildung bis zum Jahresende benötigen und sich bis zum
30. April 2018 bei der Obstbauberatung des Landwirtschaftsamtes anmelden, können entsprechend viele Schulungsmöglichkeiten organisiert werden. Anmeldungen, die später eingehen, werden berücksichtigt, sofern bereits vergebene Plätze wieder frei werden.

 

Interessierte können sich bis 30. April bei den Kollegen der Obstbauberatung anmelden unter:

Johannes Eder: 07191 / 895-4228; j.eder@rems-murr-kreis.de

Ursula Coppola: 07191 / 895-4243; u.coppola(@)rems-murr-kreis.de

(saw/12.02.2018)

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