Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 07.12.2017

B29 Schutzplankenumrüstung: Tempo 40 bis 20. Dezember

B29 Schutzplankenumrüstung: Tempo 40 bis 20. Dezember

Die Begrenzung gilt ab sofort und während der Hauptverkehrszeiten / Das Ende der Bauarbeiten ist für 20.12 geplant

Zwischen den Anschlussstellen Beinstein/Endersbach und Endersbach/Beutelsbach werden auf der B29 aktuell die Schutzplanken auf den Mittelstreifen umgerüstet. Der Bund hat die Landratsämter im Rahmen eines Bundesprogramms zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf Bundesstraßen mit dieser Umrüstung beauftragt. Bis 2020 soll durch den Einbau von Stahlsystemen mit einer sehr hohen Aufhaltestufe oder Betonsystemen eine höhere Durchbruchsicherheit erreicht werden. Dies schafft mehr Sicherheit bei schweren Unfällen, insbesondere bei Beteiligung von Lastwagen.

Um die Einschränkungen der Verkehrsteilnehmer auch während der Hauptverkehrszeiten gering zu halten, hat das Straßenbauamt des Landratsamtes den Verkehr auf zwei Spuren geführt. Das betrifft in den Morgenstunden die Fahrtrichtung Stuttgart und im Feierabendverkehr die Fahrtrichtung Aalen.

Im Zuge der Arbeiten wurde bei der derzeit angeordneten Verkehrssicherung jedoch eine temporäre Gefährdung der vor Ort eingesetzten Bauarbeiter festgestellt. Die Gefährdung besteht in den Hauptverkehrszeiten, in denen die jeweils stark belastete Fahrtrichtung auf zwei Fahrspuren geführt wird. In diesen Phasen ist bei der derzeit zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometer der Platz zwischen Arbeitern und fließendem Verkehr nicht ausreichend.

Für die Beurteilung der Arbeitssicherheit auf Straßenbaustellen ist der Landkreis an die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (Technische Regeln für Arbeitsstätten 5.2) gebunden. Gemäß den Richtlinien muss in solch einer Situation der Verkehr entweder auf eine Fahrspur eingeschränkt oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 40 Stundenkilometer abgesenkt werden. Angesichts der hohen Belastung im Berufsverkehr hat sich das Straßenbauamt gegen eine einspurige Lösung und für eine temporäre Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem betroffenen Streckenabschnitt von einem Kilometer auf 40 Stundenkilometer entschieden.

 

Die temporäre Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit gilt in folgenden Zeiten:

Fahrtrichtung Stuttgart: Montag bis Freitag 7 bis 9 Uhr

Fahrtrichtung Aalen: Montag bis Donnerstag 15 bis 19 Uhr und Freitag 13:30 bis 19 Uhr

Ansonsten gilt weiterhin die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometer.Das Landratsamt bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Das Ende der Baustelle ist für Mittwoch, 20. Dezember, geplant. Der Weiterbau bis Grunbach findet statt, sobald die Frostperiode im Frühjahr 2018 beendet ist. Die Maßnahme liegt trotz der kühlen Witterung in den letzten Tagen im Zeitplan.

(saw/7.12.17)

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