Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 04.08.2020

Was beim Bau eines Schwimmbades beachtet werden muss

Swimmingpools ab 100 m3 baugenehmigungspflichtig / Informieren Sie sich bei Ihrem Bauamt

Bei den aktuellen Temperaturen läuft Ihnen der Schweiß die Stirn runter? Der Urlaub sollte möglichst im heimischen Garten verbracht werden? Auf einmal denken Sie sich, ein kleiner Swimmingpool im Garten wäre eine tolle Sache? Wie gut, dass es die unterschiedlichsten Modelle relativ unkompliziert zu kaufen gibt. Aber Achtung: Nicht nur die Kinder, auch das zuständige Baurechtsamt möchte mit dem Swimmingpool glücklich werden. Bei der Planung, Anschaffung und dem Bauen oder Aufstellen des Pools müssen einige Dinge beachtet werden.

Baugenehmigungspflichtig ist ein Pool in Baden-Württemberg erst ab einem Wasservolumen von 100 m3. Größere Schwimmbecken brauchen also immer eine Baugenehmigung. Das bedeutet aber nicht, dass kleinere Becken einfach überall aufgestellt oder eingegraben werden dürfen. Viele Gärten liegen im Bereich eines Bebauungsplans, der genaue Festsetzungen trifft, welche Teile des Grundstücks bebaut werden dürfen und welche nicht. Ihr erster Weg sollte also immer zum Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde führen, um einen Einblick in den Bebauungsplan zu bekommen.

Grundsätzlich muss ein Abstand von 2,50 m zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Davon lässt die Landesbauordnung Abweichungen zu. Es kann also sein, dass der Pool näher an die Grenze zum Nachbarn heranrücken kann. Das ist aber im Einzelfall zu prüfen. Achtung: Sollten Sie ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben ohne Zustimmung durchführen, so müssen Sie mit Geldbußen, Unterbrechung der Arbeit und schlimmstenfalls dem Abriss der Anlage rechnen. Deshalb erkundigen Sie sich bitte vorab auf dem Bauamt Ihrer Gemeinde/Stadt oder beim Baurechtsamt des Landratsamtes.

Ein klassisches Planschbecken für Kinder ist übrigens vollkommen problemlos – so lange Sie es nicht auf dem Balkon einrichten. Denn da könnte es Probleme mit der Statik geben. Aber das ist ein anderes Thema…

(wil, 04.08.20)

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