Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 14.08.2019

Sommerzeit – Gartenhüttenzeit: So sind Sie auf der sicheren Seite

Damit die Gartenhütte nicht zum Albtraum wird: Erkundigen Sie sich vorher beim Bauamt. Foto: Pixabay
Damit die Gartenhütte nicht zum Albtraum wird: Erkundigen Sie sich vorher beim Bauamt. Foto: Pixabay

Damit die Gartenhütte nicht zum Albtraum wird: Erkundigen Sie sich vorher beim Bauamt 

Der Sommer ist da, Sie stehen im Garten und denken sich: Ha, do nu a Hüttle nei, das wär schee! Also auf zum Baumarkt, ein Gartenhäuschen in der gewünschten Größe und Art finden und kaufen. Ab damit nach Hause, im Garten an der schönsten Stelle aufgestellt - gut ist.  

Gut ist? Nein, leider nicht immer. Beim Gartenhäuschen und bei der Gerätehütte müssen Sie einige Dinge beachten. Das öffentliche Baurecht kennt genaue Regeln, die nicht verletzt werden dürfen. Einige Hütten sind so klein, dass sie grundsätzlich verfahrensfrei sind. Andere Hütten sind so groß, dass sie eine Baugenehmigung brauchen. Viele Grundstücke liegen im Bereich eines Bebauungsplans, der genaue Festsetzungen trifft, welche Teile des Grundstücks bebaut werden dürfen und welche nicht. 

Ihr erster Weg sollte also immer zum Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde führen, um Einblick in den Bebauungsplan zu bekommen. Einige Bebauungspläne verbieten jegliche Hütten: Da müssen Sie dann gegebenenfalls ein Antrag auf Befreiung stellen, der von der zuständigen Baurechtsbehörde geprüft wird. Andere Bebauungspläne lassen eine Hütte pro Grundstück zu, wenn sie spezielle Bedingungen einhält.  

Zudem muss grundsätzlich ein Abstand von 2,50 Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten werden. Davon lässt die Landesbauordnung Abweichungen zu. Es kann also sein, dass eine Hütte sogar auf die Grenze zum Nachbarn gestellt werden darf.  

Es ist viel möglich, der Teufel liegt im Detail. Damit Sie Freude an Ihrer Hütte im Garten haben und Baukontrollen, Bußgelder und eventuelle Rückbauanordnungen vermeiden, erkundigen Sie sich bitte vorab auf dem Bauamt Ihrer Stadt/Gemeinde oder beim Baurechtsamt des Landratsamtes. Wir helfen Ihnen gerne.

(ries/14.8.19)

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