Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 12.08.2019

Bauarbeiten für einen Zebrastreifen in Kernen-Rommelshausen

Foto: Pixabay
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Auf Wunsch der Gemeinde legt das Landratsamt ab 19. August an der Waiblinger Straße einen Fußgängerüberweg an / Halbseitige Sperrung 

Der Rems-Murr-Kreis lässt auf Wunsch der Gemeinde Kernen auf der Waiblinger Straße in Rommelshausen (K 1856) einen Zebrastreifen anlegen. Dadurch soll die Sicherheit des Fußgängerverkehrs deutlich verbessert werden. Der Fußgängerüberweg entsteht zwischen der Lilienstraße und dem Fliederweg. 

Für die Bauarbeiten wird die Straße ab Montag, 19. August, für rund drei Wochen wechselweise halbseitig gesperrt. Der Verkehr wird in dieser Zeit mit Hilfe einer Ampel an der Sperrung vorbeigeleitet. Um den Zebrastreifen früh erkennen zu können, muss künftig ein Parkabstand eingehalten werden: Dadurch entfallen entlang der Waiblinger Straße vor und nach dem Zebrastreifen einige der vorhandenen Längsparkplätze. 

Hintergrund:

Die Gemeinde Kernen sowie die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich bereits seit mehreren Jahren eine sichere Überquerung der Waiblinger Straße. Bisher gibt es diese nur jeweils an den Enden der Kreisstraße: am Adlerkreisel und beim Bahnhof. Diesem Wunsch konnte das Landratsamt als zuständige Verkehrsbehörde aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht nachkommen: Die Anzahl der Querenden war nicht hoch genug. Bereits im Jahr 2008 hatte die Gemeinde provisorisch eine Fußgängerampel aufgestellt, um zu ermitteln, wie viele Fußgänger die Straße in der Mitte tatsächlich queren. Doch weder dabei noch bei einer späteren manuellen Fußgängerzählung wurden die in den Vorschriften geforderten Werte erreicht.  

Die Vorgaben haben sich nun geändert: Das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg hat einen neuen Leitfaden herausgebracht, der in Verbindung mit den Richtlinien für Fußgängerüberwege eine andere Entscheidung ermöglicht. Die Richtlinie erweitert die Einsatzbereiche von Zebrastreifen deutlich: War vorher hauptsächlich die Anzahl der Querenden ausschlaggebend, ist nun deren Schutzbedürftigkeit stärker in den Fokus gerückt. Als besonders schutzbedürftig gelten Kinder, Mobilitätseingeschränkte wie etwa Blinde oder Sehbehinderte sowie ältere Menschen. 

Bürgermeister Stefan Altenberger und Landtagsabgeordneter Jochen Haußmann (FDP) nahmen die geänderten Vorschriften zum Anlass, beim Landratsamt eine erneute Prüfung zu beantragen. Auf Grundlage der neuen Vorschriften konnte das Landratsamt den Antrag positiv entscheiden: Die erhöhte Schutzbedürftigkeit der Querenden ist gegeben – zum einem durch die Diakonie Stetten, zum anderen durch die Nähe zum Kinderhaus Pezzettino.  

Das Landratsamt und die Gemeinde haben mehrere mögliche Standorte für einen Zebrastreifen geprüft. Eine wichtige Vorgabe ist dabei, dass der Zebrastreifen von weitem gut einsehbar sein muss. Auch dürfen sich keine Einmündungen oder Grundstückszufahrten in unmittelbarer Nähe befinden. Im Ergebnis haben das Landratsamt und die Gemeinde den Standort nahe der Bushaltestelle Lilienstraße ausgewählt. Dort lässt das Landratsamt nun in den kommenden Wochen den Zebrastreifen anlegen.

(ries/12.8.19)

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