Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 09.08.2019

B-14-Ausbau: Vorstandswahl bei der Flurbereinigung Backnang

Der Vorstand besteht aus (linke Reihe, von vorne nach hinten): Markus Fischer, Hermann Wahl, Micha Baumgärtner, Markus-Pfeiffer und (rechte Reihe) Martin Krautter. Vom Landratsamt: Claudia Kallning ist die leitende Ingenieurin des Verfahrens, Jens Pohl der ausführende Ingenieur, Gerd Holzwarth ist als Dezernent unter anderem für die Flurneuordnung zuständig. Foto Landratsamt
Der Vorstand besteht aus (linke Reihe, von vorne nach hinten): Markus Fischer, Hermann Wahl, Micha Baumgärtner, Markus-Pfeiffer und (rechte Reihe) Martin Krautter. Vom Landratsamt: Claudia Kallning ist die leitende Ingenieurin des Verfahrens, Jens Pohl der ausführende Ingenieur, Gerd Holzwarth ist als Dezernent unter anderem für die Flurneuordnung zuständig. Foto Landratsamt

Die vom B-14-Ausbau betroffenen Grundstückseigentümer haben ihre Vertretung im Verfahren gewählt. 

Für den Ausbau der B 14 im Abschnitt zwischen Maubach und Backnang werden rund 60 Hektar Land benötigt. Um an diese Flächen zu gelangen, ohne dass die unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümer zu viel Land verlieren, führt das Landratsamt eine Flurbereinigung durch. Ziel dieses Verfahrens ist es, nicht Einzelne zu enteignen, sondern den Landbedarf für die B 14 auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Der Landabzug beträgt für die Eigentümer dann maximal 10 Prozent. Das Landratsamt versucht, durch Flächenaufkauf im gesamten Verfahrensgebiet diesen Landabzug zu senken.  

Am Verfahren sind 640 Eigentümer mit rund 2600 Grundstücken beteiligt. Bei einer so großen Zahl an Teilnehmern, ist eine Eigentümer-Vertretung zwingend erforderlich. Daher haben die Eigentümer nun einen Vorstand gewählt, der aus fünf Mitgliedern und fünf Stellvertretern besteht: Dabei handelt es sich um jeweils drei Backnanger und jeweils einen Aspacher. Die Sitzverteilung richtet sich nach den Flächenteilen der Stadt Backnang und der Gemeinde Aspach im Verfahren. Ein Sitz ging an einen Nichtbeteiligten – das ist gesetzliche Vorgabe. Nichtbeteiligt bedeutet, dass dieses Vorstandsmitglied weder Eigentums- noch Pachtflächen oder sonstige Rechte im Verfahren besitzen darf. 

Der Vorstand hat die Aufgabe, Ansprechpartner für alle Teilnehmer zu sein. Er vertritt deren Interessen, sorgt für die Finanzierung und wirkt bei der Gestaltung des Verfahrens mit, wie etwa beim Bau von landwirtschaftlichen Wege. Die Neueinteilung der Grundstücke ist übrigens nicht die Aufgabe des Vorstandes – das übernimmt die Flurbereinigungsbehörde. 

Im Zuge der Flurbereinigung können auch Nachteile, die der Landwirtschaft durch den B-14-Ausbau entstehen, minimiert werden – schließlich gehen die benötigten 60 Hektar der Landwirtschaft dauerhaft verloren. Durch eine verbesserte Bewirtschaftungssituation und ein verbessertes landwirtschaftliches Wegenetz kann das zum Teil ausgeglichen werden. Genau in diesen Fragestellungen versucht das Landratsamt gemeinsam mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Lösungsansätze zu finden. 

Der Stand des Verfahrens ist auf der Seite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung einsehbar.

(ries/9.8.19)

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