Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Kathrin Kurz
Artikel vom 05.02.2021

Geflügelpest: Geflügel zum eigenen Schutz im Stall lassen

Grafik Schutz vor Geflügelpest; Quelle: Friedrich-Löffler-Institut
Info-Grafik: So schützen Sie Ihr Geflügel vor Geflügelpest; Quelle: Friedrich-Löffler-Institut
Huhn im Stall; Foto: LoggaWiggler auf Pixabay.
Hühner bleiben zur Zeit besser im Stall. Foto: LoggaWiggler auf Pixabay.

Virus wahrscheinlich bereits im Landkreis angekommen / Geflügel vor Kontakt zu Wildvögeln schützen

Das Friedrich-Löffler-Institut stuft die Eintragswahrscheinlichkeit der Geflügelpest in Geflügelbestände in Deutschland nach wie vor als hoch ein. „Es ist wahrscheinlich, dass auch hiesige Wildvögel mit dem Virus infiziert sind. Es gilt deshalb, die Geflügelhaltungen vor dem Eintrag des Krankheitserregers über direkten oder indirekten Kontakt mit Wildvögeln zu schützen“, so der Leiter des Veterinäramtes, Dr. Thomas Pfisterer. Geflügel sollte deshalb so gehalten werden, dass Wildvögel keinen Zugang haben. Auch Übertragungsmöglichkeiten über Futter, Einstreu oder tierische Ausscheidungen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen auszuschließen.

Pfisterer verweist in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung der sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in den Haltungen (siehe Schaubild). Wichtig für eine erfolgreiche Bekämpfung, aber auch Vorbeugung der Tierseuche ist zudem die Registrierung sämtlicher Geflügelhaltungen im Rems-Murr-Kreis beim Veterinäramt. Dies kann jederzeit nachgeholt werden, falls noch nicht erfolgt.

„Die Seuchenfeststellung in Nutzgeflügelbeständen hätte erhebliche Maßnahmen, wie   Bestandstötungen und Verbringungsbeschränkungen und dadurch auch wirtschaftliche Schäden zur Folge, die wir in der aktuellen Gesamtsituation vermeiden wollen“, erläutert Gerd Holzwarth, Verbraucherschutz-Dezernent im Landratsamt. Holzwarth bittet die Geflügelhalter deshalb eindringlich darum, die Tiere freiwillig so unterzubringen, dass ein Kontakt mit Wildvögeln im eigenen Interesse ausgeschlossen ist.

Sollten Wildvögel tot aufgefunden werden, kann dies dem örtlichen Jagdausübungsberechtigten, auf öffentlichen Flächen der betreffenden Gemeinde oder dem Veterinäramt telefonisch mitgeteilt werden.

„Unser Veterinäramt steht für alle Fragen rund um das Thema Geflügelpest jederzeit gerne zur Verfügung“, bietet Gerd Holzwarth Beratung und Unterstützung für die Tierhalter an.

 

Informationen

  • Für weitere Informationen gelangen Sie mit einem Klick zum Veterinäramt.
  

Hintergrund:

In Norddeutschland wurden bereits zahlreiche Fälle von Geflügelpest (Aviäre Influenza), auch in Nutzgeflügelhaltungen, festgestellt. Auch in Baden-Württemberg ist das Geflügelpestvirus inzwischen bei Wildvögeln aufgetaucht. Die betroffenen Landkreise Tuttlingen, Schwarzwald-Baar, Konstanz und Bodenseekreis haben deshalb amtlich angeordnet, dass Geflügel ausschließlich in Stallhaltung oder Haltungsformen, die einen Kontakt mit Wildvögeln sicher ausschließen, untergebracht werden darf.

Da bisher keine landesweite Stallpflicht angeordnet wurde und im Rems-Murr-Kreis noch keine Geflügelpestbefunde bei Wildvögeln vorliegen, kann für den Rems-Murr-Kreis eine Aufstallung nicht amtlich angeordnet werden. Sie wird jedoch dringend empfohlen.

 

(jas/05.02.21)

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