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Grundwasserschutz

Grundwasser ist als Trinkwasser unser wichtigstes Lebensmittel. Grundwasser wird aber auch als Brauchwasser, z. B als Kühlwasser, genutzt. Ein umfassender und vorausschauender Schutz des Grundwassers ist daher unerlässlich.

Sämtliche Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers zielen letztlich darauf ab, unseren Nachkommen denselben „Wasserschatz“ zu hinterlassen, den wir vorgefunden haben. Hierbei geht es im Rems-Murr-Kreis weniger um Quantität als um Qualität.

Oberstes Gebot ist es daher, Grundwasserverschmutzungen zu vermeiden. Dies ist auch deswegen besonders wichtig, weil Grundwasser sich nur in sehr langen Zeiträumen erneuert. Aber auch die Bewirtschaftung von Grundwasser so, dass seine Neubildung nicht beeinträchtigt wird, ist von großer Bedeutung.

Grundwasserbenutzungen

Grundwasserbenutzungen sind z. B. Grund- oder Quellwasserentnahmen zur Trinkwassernutzung, zur Brauchwassernutzung oder zur Bewässerung (Gießen). Sie sind bis auf wenige Ausnahmen (erlaubnisfreie Benutzungen) erlaubnispflichtig. D. h., sie sind nur mit Erlaubnis des Landratsamts zulässig.

Sollten Sie bei einem Vorhaben, z. B. beim Aushub einer Baugrube, auf Grundwasser stoßen, so müssen Sie die Arbeiten einstellen und das Landratsamt unverzüglich unterrichten. Wird Ihnen bereits bei der Planung Ihres Vorhabens, etwa durch ein Baugrundgutachten, bekannt, dass auf dem Grundstück mit anstehendem Grundwasser gerechnet werde muss, sollten Sie rechtzeitig vorher mit dem Landratsamt Kontakt aufnehmen.

Planen Sie, Grund- oder Quellwasser z. B. für Gießzwecke, zu entnehmen, dann sollten Sie Folgendes beachten:

  1. Die vorgesehenen Arbeiten, wie beispielsweise den Bau einer Quellfassung oder die Bohrung eines Brunnens, sind rechtzeitig vorher dem Landratsamt anzuzeigen („Bohranzeige“).
  2. Nach Fertigstellung der Quelle bzw. des Brunnens stellen Sie bitte beim Landratsamt einen formlosen Antrag auf die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis.
  3. Für die Bohranzeige und den Antrag auf Erlaubnis müssen die Antragsunterlagen von einem Sachverständigen (Hydro-/Geologen) erstellt werden.

Benötigte Unterlagen (Anzahl der Ausfertigungen nach Abstimmung mit dem Landratsamt):

  • Beschreibung des Bauvorhabens (Begründung der Grundwassersenkung, mögliche Auswirkungen auf die Nachbarbebauung (Setzungen), Baubeginn, Absenkungsbeginn und –dauer, Absenkungsziel, abzuleitende Wassermenge in l/s, Gründungsart, Verbaumaßnahmen, Sicherstellung der Grundwasserumläufigkeit nach der Fertigstellung
  • Lageplan M. 1:500 bzw.1:2500
  • Schnitte mit Darstellung des Wasserspiegels und der Reichweite der Absenkung
  • Ergebnisse der Baugrundaufschlussbohrungen
  • Baugrundgutachten bzw. hydrogeologisches Gutachten eines Sachverständigen.
 

Benutzung eines Gewässers - Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser online beantragen

 

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:

Wasserschutzgebiete und Wasserversorgung

Wasserschutzgebiete dienen dem besonderen Grundwasserschutz im Einzugsgebiet von Wasserfassungen, die für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzt werden. Die Ausweisung der Wasserschutzgebiete erfolgt mit Rechtsverordnung der Wasserbehörde. Die in der Rechtsverordnung enthaltenen Verbotsbestimmungen setzen im Schutzgebiet höhere Anforderungen als der allgemeine flächendeckende Grundwasserschutz.

Momentan gibt es im Rems-Murr-Kreis rund 180 Wasserschutzgebiete bei einer Gesamtfläche von ca. 8.200 ha, was einem Anteil von ca. 10 Prozent der Kreisfläche entspricht.

Ob ihr Vorhaben, z. B. Bauvorhaben oder Veranstaltungsvorhaben, in einem geplanten oder rechtskräftigen Wasserschutzgebiet liegt, erfahren Sie durch eine Anfrage beim Landratsamt.

Von den Verboten der Wasserschutzgebiets-Rechtsverordnung, beispielsweise dem grundsätzlichen Bauverbot in Schutzzone II, kann auf Antrag und unter gewissen Umständen auch eine Befreiung erteilt werden. Allerdings sind zuvor besondere Einzelfallprüfungen oder Erkundungen erforderlich. Darüber hinaus können auch zusätzliche Anforderungen festgelegt werden. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit dem Landratsamt in Verbindung, wenn Sie feststellen, dass ein von Ihnen geplantes Vorhaben die Verbote der Rechtsverordnung berühren.

In Wasserschutzgebieten sind die Vorgaben der örtlichen Wasserschutzgebiets-Rechtsverordnung sowie der landesweit geltenden Schutzgebiets- und Ausgleichsverordnung (SchALVO) einzuhalten. Die SchALVO dient dem Schutz von Rohwässern in Wasserschutzgebieten vor Beeinträchtigungen durch Stoffeinträge aus der Landbewirtschaftung. Insbesondere die Nitrateinträge sind im Rems-Murr-Kreis hoch und damit auch der Nitratgehalt im Grundwasser. Je nach Schutzzone gelten für die Landwirtschaft Einschränkungen der ordnungsgemäßen Landbewirtschaftung zum Beispiel in Form von Verboten zur Ausbringung von Jauche, Gülle, Klärschlamm und Pflanzenschutzmitteln. In Nitratproblem- und -sanierungsgebieten und in Pflanzenschutzmittelsanierungsgebieten gelten zusätzliche Einschränkungen.

Ihre Ansprechpartnerinnen für rechtliche Fragen zum Thema Wasserschutzgebiete

  • Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Backnang, Schwaikheim, Sulzbach an der Murr, Welzheim
    Frau Alberti
    Telefonnummer: 07151 501 - 2228
    c.alberti(@)rems-murr-kreis.de
  • Auenwald, Leutenbach, Winnenden
    Frau Böhnke
    Telefonnummer: 07151 501 - 2222
    i.boehnke(@)rems-murr-kreis.de
  • Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Remshalden, Weinstadt, Winterbach
    Frau Lenné
    Telefonnummer: 07151 501 - 2746
    g.lenne(@)rems-murr-kreis.de
  • Alfdorf, Berglen, Burgstetten, Fellbach, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Plüderhausen, Rudersberg, Schorndorf, Spiegelberg, Urbach, Waiblingen, Weissach im Tal
    Frau Thürmer
    Telefonnummer: 07151 501-2156
    h.thürmer@rems-murr-kreis.de

Ihre Ansprechpartnerin für rechtliche Fragen zur SchALVO:

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:

Hier finden Sie Übersichtskarten und Kartendienste zum Thema Grundwasser:

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Wenn Sie eine Anlage neu errichten oder wesentlich ändern - dazu zählt auch die Änderung der Gefährdungsstufe durch den Einsatz anderer wassergefährdender Stoffe - müssen Sie dies in der Regel dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Amt für Umweltschutz, mindestens 6 Wochen im Voraus anzeigen. Anzeigeformulare finden Sie bei weiteren Informationen.

Heizöltanks und andere Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe unterliegen je nach Größe, Bauart, Lage im Wasserschutzgebiet usw. gesetzlich vorgegebenen Prüfpflichten. Prüffristen, Mängelbeseitigungen und Stilllegungen müssen kontinuierlich überwacht werden.

Ihre Ansprechpartner bei Fragen zur Überwachung von Tankanlagen für wassergefährdende Stoffe, sortiert nach Gemeinden:

  • Berglen, Burgstetten, Fellbach, Großerlach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Kirchberg an der Murr, Korb, Leutenbach, Murrhardt, Oppenweiler, Plüderhausen, Remshalden, Schorndorf
    Frau Teixeira-Vasconcelos
    Telefonnummer: 07151 - 501 - 2576
    j.teixeiravasconcelos(@)rems-murr-kreis.de
  • Rudersberg, Schwaikheim, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Weissach im Tal, Welzheim, Winnenden, Winterbach
    Frau Büttner
    Telefonnummer: 07151 - 501 - 2784
    h.buettner(@)rems-murr-kreis.de

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Merkblättern:

Hinweise zu Bebauungsplänen

Hinweise des Fachbereichs Boden- und Grundwasserschutz des Amtes für Umweltschutz im Landratsamt Rems-Murr-Kreis für den Planungsträger von Bebauungsplänen im Rems-Murr-Kreis bezüglich der Belange des Bodenschutzes, der Altlastenbearbeitung und des Grundwasserschutzes für den Schutz und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagengemäß § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch finden Sie hier (PDF-Datei).

Ansprechpartner Bohranzeigen

Bohranzeigen können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden:

Bohranzeigen(@)rems-murr-kreis.de

Falls Sie sonstige Fragen zu Bohrungen haben, können Sie sich gerne auch direkt an die zuständigen Ansprechpartner wenden:

  • Oppenweiler, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr
    Frau Teixeira Vasconcelos
    Telefonnummer: 07151 501 - 2576
    j.teixeiravasconcelos(@)rems-murr-kreis.de
  • Alfdorf, Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Berglen, Burgstetten, Fellbach, Großerlach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Kirchberg an der Murr, Korb, Leutenbach, Murrhardt
    Frau Häußler
    Telefonnummer: 07151 501 - 2767
    s.haeussler(@)rems-murr-kreis.de
  • Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Weissach im Tal, Welzheim, Winnenden, Winterbach
    Frau Zeiler
    Telefonnummer: 07151 501 - 2137
    a.zeiler(@)rems-murr-kreis.de

Ansprechpartner Wasserrecht - Grundwasser

  • Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Backnang, Schwaikheim, Sulzbach an der Murr, Welzheim
    Frau Alberti
    Telefonnummer: 07151 501 - 2228
    c.alberti(@)rems-murr-kreis.de
  • Auenwald, Leutenbach, Winnenden
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Umweltinformationen - Grundwasser

Daten und Informationen über das Grundwasser können über die Onlinedienste der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) abgerufen werden. Die LUBW hat diesbezüglich im Jahr 2018 einen Flyer (PDF-Datei) erstellt.