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Informationen zur Anerkennung als Wildtierschützer
Der Wildtierschützer-Ausweis ist befristet auf die Laufzeit des Pachtvertrages für den Jagdbezirk in dem Sie als Wildtierschützer tätig sein möchten. Die Höchstlaufzeit beträgt jedoch 6 Jahre.
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- Neuausstellung:
- Unterschriebener Antrag auf Anerkennung als Wildtierschützer gem. § 48 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
- Aktuelles Passbild
- Kopie des Jagdscheins
- Teilnahmebestätigung des Seminars zum Wildtierschützer bzw. Aufbauseminar vom Jagdaufseher zum Wildtierschützer
- Verlängerung:
- Unterschriebener Antrag auf Verlängerung der Anerkennung als Wildtierschützer gem. § 48 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG)
- Kopie des Jagdscheins
Gebühren:
- Ausstellung des Wildtierschützer-Ausweises: 52,00 EUR
- Verlängerung des Wildtierschützer-Ausweises: 15,00 EUR

Kontakt
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjagdamt
Erbstetter Str. 56
71522 Backnang
Telefonnummer: 07191 895-4369
Faxnummer: 07191 895-4366
forst(@)rems-murr-kreis.de