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Hauptbereich
Ausstellung und Verlängerung eines Jugend-Jahres-Jagdscheins
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:
- Unterschriebener Antrag auf Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheins
- Personalausweis
- Bestätigung über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
- Bei Neuausstellung:
- Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- Aktuelles Passbild
- Bei Verlängerung:
- Jagdscheinheft
Bei Verlängerung nach dem 18. Geburtstag wird ein neues Passfoto benötigt, da ein neues Jagdscheinheft ausgestellt wird.
Gebühren:
- 1-Jahres-Jugend-Jagdschein für Jugendliche unter 18 Jahren, ab dem 16. Geburtstag
77,35 EUR (inkl. 38,35 EUR Jagdabgabe)
Die Jagdabgabe wird verwendet für:
- Jagdförderung
- Jagdliche Forschung
- Wildbiologische Forschung
- Wildschadenverhütung

Kontakt
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjagdamt
Erbstetter Str. 56
71522 Backnang
Telefonnummer: 07191 895-4369
Faxnummer: 07191 895-4366
forst(@)rems-murr-kreis.de