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Vom 24.12.2019 bis 01.01.2020 ist das Landratsamt inklusive aller Außenstellen geschlossen.
Hauptbereich
Ausländer-Jagdschein
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen:
Die Unterlagen sind in deutscher Sprache oder in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen!
- Unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Ausländer-Jagdscheines (vom Gastgeber/Jagdpächter auszufüllen)
- Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis Jagdschein/Jagdberechtigung im Heimatland
- Europäischer Feuerwaffenpass oder Strafregisterauszug (nicht länger als 3 Monate) vom Heimatland
- Bestätigung über eine ausreichende Jagd-Haftpflichtversicherung
Hinweis: Da die Geschäftsbedingungen ausländischer Versicherungsunternehmen u. U. abweichen, empfehlen wir Ihnen, um die rechtzeitige Erteilung eines Jagdscheines zu ermöglichen, den Abschluss einer Jagdhaftpflicht bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft. - Bei Neuausstellung:
- Aktuelles Passbild
- Bei Verlängerung:
- Bereits vorhandenes deutsches Jagdscheinheft
Gebühren:
- Tages-Jagdschein für 14 Tage
59,45 EUR; bis zu drei Mal im Kalenderjahr möglich (inkl. 20,45 EUR Jagdabgabe)
Die Jagdabgabe wird verwendet für:
- Jagdförderung
- Jagdliche Forschung
- Wildbiologische Forschung
- Wildschadenverhütung

Kontakt
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjagdamt
Erbstetter Str. 56
71522 Backnang
Telefonnummer: 07191 895-4369
Faxnummer: 07191 895-4366
forst(@)rems-murr-kreis.de