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Hauptbereich
- Aktuelle Information -
Jagdscheinverlängerungen bzw. -ausstellungen sind nur noch auf dem Postweg möglich!!!
- Die Antragsunterlagen können Sie entweder per Post an die Untere Jagdbehörde, Erbstetter Str. 56, 71522 Backnang senden oder innerhalb der Öffnungszeiten bei den örtlichen Bürgermeisterämtern abgeben.
- Der Jagdschein wird Ihnen mit der Gebührenrechnung nach der Bearbeitungszeit von ca. 3 Arbeitstagen per Postweg zurückgesendet.
Untere Jagdbehörde
Das Kreisjagdamt ist als untere Jagdbehörde örtlich und sachlich für den Vollzug der jagdrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Bundesjagdgesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz und der jeweiligen Rechtsverordnungen zuständig.
- Informationen zum Jagdschein
Der Jagdschein wird von der Unteren Jagdbehörde erteilt, in deren Kreis der Hauptwohnsitz des Antragstellers liegt. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. - Neuausstellung Jagdschein
- Verlängerung Jagdschein
- Jugend-Jahres-Jagdschein
- Ausländerjagdschein
- Falkner-Jagdschein
- Adressänderung im Jagdschein
- Informationen zum Wildtierschützer
- Informationen zur Fangjagd
- Streckenliste
Sie erreichen das Kreisjagdamt unter:
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjagdamt
Erbstetter Straße 56
71522 Backnang
Telefonnummer: 07191 895-4369
07191 895-4366
forst@rems-murr-kreis.de

Postanschrift Kreisjagdamt
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjagdamt
Postfach 14 13
71328 Waiblingen
Kontakt
Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kreisjagdamt
Erbstetter Str. 56
71522 Backnang
Telefonnummer: 07191 895-4369
Faxnummer: 07191 895-4366
forst(@)rems-murr-kreis.de