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Autor: Gelöschter Benutzer
Artikel vom 29.12.2017

Landratsamt schlägt Elektrobusse für Waiblingen vor

Landratsamt schlägt Elektrobusse für Waiblingen vor / Gute Busverbindung zum Klinikum Winnenden wird angestrebt

Foto: Sommaruga Fabio / pixelio.de

Letztes Linienbündel in den europaweiten Wettbewerb gestellt: Mehrleistungen für Weinstadt, Waiblingen, Kernen, Korb und Fellbach definiert.

 

Als letztes von insgesamt 13 Linienbündeln hat der Rems-Murr-Kreis kurz vor Weihnachten die im Verkehrsraum Waiblingen Ost-West zusammengefassten Buslinienverkehre in Form einer Vorabbekanntmachung in den europaweiten Wettbewerb gestellt. „Auch bei diesem Verfahren versuchen wir, mit weiteren Verkehrsverbesserungen den ÖPNV-Ausbau im Kreis weiter voran treiben zu können“, so Landrat Dr. Sigel. Denn eine Neuerung bei diesem Linienbündel ist die Definition von erwünschten Leistungen, die Unternehmen im Rahmen eigenwirtschaftlicher Angebote zusätzlich zum heutigen Status-Quo-Fahrplanangebot erbringen können.

Neben verkehrlichen Mehrleistungen in Höhe von rund 150.000 Fahrplankilometern stehen dabei auch Elektrobusse für die beiden Waiblinger Citybuslinien (Linien 208 und 218) mit auf der Prioritätenliste. Ein entsprechendes Maßnahmenpaket hatte die Landkreisverwaltung vorab gemeinsam mit dem VVS, den Städten Waiblingen, Weinstadt und Fellbach sowie den Gemeinden Kernen und Korb in intensiven Gesprächen definiert.

„Wenn sich ein Busunternehmen findet, das bereit ist, die erwünschten Mehrleistungen in Form eines eigenwirtschaftlichen Angebots und damit ohne direkte Zuschüsse des Landkreises und der Kommunen zu erbringen, würden alle beteiligten Kommunen und vor allem die Bürger davon profitieren. Damit würden wir nicht nur über dem heutigen Verkehrsangebot liegen sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten“, so Sigel. Auch eine Busverbindung von Waiblingen zum Klinikum Winnenden mit kurzen Umstiegszeiten in Korb könne dann über die Linie 209 (Waiblingen – Korb – Weinstadt) realisiert werden.

In den Gesprächen zu einem entsprechenden Maßnahmenpaket wurde offensichtlich, dass die Waiblinger Citybuslinien (Linien 208 und 218) gut geeignet wären, um den Einsatz von Elektrobussen zu testen und damit erste Erfahrungen im Rems-Murr-Kreis zu sammeln. Besonderheit der Citybuslinien ist, dass ausschließlich kleinere, sogenannte „Midibusse“ zum Einsatz kommen. Denn sie sind auf vergleichsweise kurzen Linienwegen in dicht besiedelten Wohngebieten mit teils engen Straßenverhältnissen unterwegs. Durch die Vermeidung von schädlichen Abgasen und den Einsatz von leisen Elektrobussen könnten sowohl die Bewohner als auch die Umwelt davon profitieren. Eine Installation einer aufwendigen Infrastruktur entlang der Linienwege wäre nicht nötig, da es ausreicht, die Elektrobusse über Nacht auf dem Betriebsgelände des Betreibers zu laden.

Grund für die Aufnahme von erwünschten Zusatzleistungen in die Vorabbekanntmachung sind die Erfahrungen aus dem Verlauf der bisherigen Vergabeverfahren. Zum einen gab es von Seiten der Busunternehmerschaft immer wieder die Bitte und Forderung, der Landkreis solle zu erkennen geben, was für Mehrleistungen bei möglichen eigenwirtschaftlichen Angeboten als sinnvoll angesehen und wie diese bei der Entscheidung über die Vergabe gewichtet werden. Zum anderen ist man bei der Kreisverwaltung positiv überrascht, dass bisher bei vier von neun Linienbündeln, die in den Wettbewerb gestellt wurden, eigenwirtschaftliche Angebote eingegangen sind. Bei vier weiteren Bündeln (einschließlich „Waiblingen Ost-West) läuft derzeit noch die Frist zur Einreichung möglicher eigenwirtschaftlicher Angebote.

Beim zuletzt in den Wettbewerb gestellten Linienbündel „Waiblingen Ost-West“ handelt es sich um eines der ertragreichsten Bündel im gesamten VVS-Gebiet. Vor diesem Hintergrund hatte sich die Landkreisverwaltung gemeinsam mit dem VVS und den beteiligten Kommunen entschlossen, das Maßnahmenpaket in Form einer Prioritätenliste mit in die Vorabbekanntmachung aufzunehmen, um damit gegenüber potentiellen Interessenten aufzuzeigen, welche Mehrleistungen als sinnvoll angesehen und bei der Vergabe im Rahmen eigenwirtschaftlicher Angebot priorisiert werden.

 

Hintergrund:

Die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 gibt vor, dass alle Buslinien nach bestimmten Vergabevorschriften ausgeschrieben werden müssen. Um nicht jede einzelne Linie extra zu vergeben, wurden Pakete – sogenannte „Linienbündel“ – geschnürt. Darin wurden für zusammenhängende Verkehrsgebiete wirtschaftlich starke mit weniger ertragreichen Linien zusammengefasst, um so die Zuschüsse des Kreises und seiner Kommunen möglichst gering zu halten. Die Übergangszeit für die Vergabe der Busverkehre endet 2019. Das heißt, bis Dezember 2019 müssen alle Linien im Wettbewerb vergeben sein.

Die durchzuführenden Vergabeverfahren gestalten sich zweistufig. Maximal 27 Monate vor der Betriebsaufnahme kann ein Wettbewerbsverfahren gestartet werden. In der ersten Stufe ist eine Vorabbekanntmachung im europäischen Amtsblatt zu veröffentlichen, in der die Verkehrsleistungen, die vergeben werden sollen, im Einzelnen zu benennen sind. Anschließend haben Unternehmen drei Monate Zeit, eigenwirtschaftliche Anträge zu stellen.

Eigenwirtschaftlich im Sinne der Vergaben im Busverkehr heißt, der Betreiber erhält keine direkten Zuschüsse des Landkreises bzw. der Kommunen, sondern er finanziert den Verkehr aus den hierfür zur Verfügung stehenden Einnahmen, einem Verlustausgleich, den er für die Anwendung des VVS-Tarifs erhält sowie Ausgleichsleistungen des Landes für rabattierte Fahrkarten im Schüler- und Ausbildungsverkehr.

Sofern innerhalb der Dreimonatsfrist keine eigenwirtschaftlichen Anträge eingehen oder eingegangene Anträge abgelehnt werden, wird vom Landkreis in der zweiten Stufe eine europaweite Ausschreibung oder – sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – ein Direktvergabeverfahren gestartet.

 

(saw/29.12.17)