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Autor: Martina Nicklaus
Artikel vom 18.11.2016

Stallpflicht für Geflügel gilt ab Sonntag auch im Rems-Murr-Kreis

Stallpflicht für Geflügel gilt ab Sonntag auch im Rems-Murr-Kreis

Geflügelhalter müssen Maßnahmen ergreifen / Bürger sollten tote Vögel melden

Die Zahl der aufgefundenen Wildvögel, die an Geflügelpest erkrankt sind, steigt ständig. Die meisten Fälle sind zwar auf den Bodensee und die Ostseeregion beschränkt, vereinzelt treten aber mittlerweile verteilt über das gesamte Bundesgebiet Fälle auf.

Eine allgemeine Stallpflicht gilt ab Sonntag, 20. November, ausnahmslos für alle Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in menschlicher Obhut gehalten werden. Die genannten Tiere müssen voraussichtlich bis zum 31. Januar 2017 entweder in einem geschlossenen Stall oder – falls dies nicht möglich ist – unter einer überstehenden, dichten Abdeckung mit wildvogeldichter Seitenbegrenzung gehalten werden. Auf die allgemeine Registrierpflicht „ab dem ersten Tier“ beim Veterinäramt wird hingewiesen. Registrieranträge können auf der Homepage des Landratsamtes heruntergeladen oder auf Nachfrage zugesandt werden. Weiterhin muss vor dem Betreten der Ställe Schutzkleidung angezogen werden und eine Desinfektionsmöglichkeit für Schuhe an den Stalltüren eingerichtet sowie eine Handwascheinrichtung vorgehalten werden. Für Transportfahrzeuge bzw. –käfige bestehen weitere Desinfektionspflichten. In jedem Bestand muss ab sofort ein sogenanntes Bestandsregister geführt werden, in das Zu- und Abgänge sowie Verluste mit Datum und Anschrift des Vor-, des Nachbesitzers und gegebenenfalls Transporteurs eingetragen werden. Sofern zehn oder mehr Legehennen gehalten werden, muss täglich die Anzahl der gelegten Eier notiert werden.

Für Bürgerinnen und Bürger ist Folgendes zu beachten: Wenn Sie totes Wassergeflügel, Krähen oder Greifvögel finden – etwa beim Spaziergang - sollten Sie diese auf keinen Fall berühren. Vielmehr sollte das Veterinäramt (Telefon 07191/895-4062) oder das zuständige Bürgermeisteramt informiert werden, um das Tier zu entfernen und eine Untersuchung einzuleiten.

Wichtig ist: Es ist momentan in unserer Region nicht mit einem verstärkten Auftreten von toten Vögeln zu rechnen. Es handelt sich vielmehr um eine Vorsichtsmaßnahme. Vor allem Singvögel und Tauben sind bisher nicht betroffen – hier ist keine Meldung nötig.

Weitere Informationen - darunter auch die Allgemeinverfügung des Landkreises - finden Sie auf den Internetseiten des Veterinäramtes, des Ministeriums für ländlichen Raum sowie des Friedrich-Löffler-Institutes.

(nick/18.11.16)