Die Besonderheit des flächendeckenden regionalen Grünzugs in der Region Stuttgart erfordert eine Festlegung von Vorranggebieten zur Windenergienutzung, um Planungs- und Rechtssicherheit für die Bevölkerung, Kommunen, Planer und Investoren zu gewährleisten.
Durch die Festlegung von Vorranggebieten kann der Ausbau der Windenergienutzung gesteuert werden und somit wird die Beeinträchtigung von Schutzgütern wie Mensch, Natur und Landschaftsbild minimiert.
Bereits in der Aufstellungsphase des Regionalplans werden weitreichende Untersuchungen zu den einzelnen Schutzgütern durchgeführt. Nach der anschließenden Bewertung der verschiedenen Faktoren können potentiell geeignete Gebiete durch die Regionalversammlung bei der Fortschreibung des Regionalplans berücksichtigt werden.
In der Regionalversammlung des Verband Region Stuttgart (VRS) am 30. September 2015 wurde über die Vorschläge des Planungsausschusses abgestimmt und ein qualifizierter Zwischenbeschluss zur Fortschreibung des Regionalplans gefasst. Die Fortschreibung kann erst abgeschlossen werden, wenn die bei manchen Gebieten erforderlichen Landschaftsschutzgebiets-Änderungsverfahren durchgeführt wurden. Diese werden aktuell durch die jeweiligen Landratsämter vorbereitet.
Bereits jetzt können Windenergieanlagen gebaut werden, wenn ein Zielabweichungsverfahren, das beim Regierungspräsidium Stuttgart zu beantragen ist, erfolgreich verläuft. Die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Zielabweichungsverfahren beinhalten unter anderem ausführliche Untersuchungen der betroffenen Schutzgüter.
Während der qualifierte Zwischenbeschluss aus dem Jahr 2015 noch auf Werten des Windatlas BW 2011 basiert, gibt es mittlerweile neue Daten zur Ausweisung geeigneter Standorte. Neues Kriterium des Windatlas BW 2019 ist die mittlere Windleistungsdichte von 215 W/m² bei einer Nabenhöhe von 160 m. Auch hierbei handelt es sich allerdings nur um Orientierungswerte.
Für jeden Standort bedarf es immer auch einer Beurteilung der Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles.
Die am 17. März 2022 gestartete Regionale Planungsoffensive der baden-württembergischen Regionalverbände forciert nun nochmals das Ziel Flächen planungsrechtlich zu sichern, davon alleine 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie. Vorgesehen ist alle hierfür erforderlichen Verfahren bis spätestens 2025 abzuschließen.
Doch auch nach der erfolgreichen Fortschreibung des Regionalplans sind in jedem Einzelfall umfassende Untersuchungen nötig, um zum einen die Wirtschaftlichkeit für den Investor sicherzustellen und zum anderen Verbotstatbestände auszuschließen.
Neben den planungsrechtlichen Herausforderungen hindert zum aktuellen Zeitpunkt das Drehfunkfeuer Luburg die Errichtung und den Betrieb weiterer Windenergieanlagen innerhalb eines Schutzradius von 15 km. Laut Deutscher Flugsicherung (DFS) soll dieses jedoch im Jahr 2023 außer Betrieb gehen und so an weiteren Standorten im Rems-Murr-Kreis die Nutzung der Windenergie ermöglichen.
( Seite der DFS zur Windenergie )