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Verantwortlichkeit
Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist sowohl Aufgabe der Kommune als auch jedes Einzelnen. In der Verantwortung kommunaler Träger und Gebietskörperschaften liegen vor allem Vorsorgemaßnahmen, die in unmittelbarem Bezug zur kommunalen Infrastruktur und Planung stehen. Die Kommunen haben eine Vorsorgepflicht gegenüber ihren Bürgern. Daher sollen z. B. Flächennutzungs- und Bebauungspläne so ausgerichtet werden, dass die möglichen Auswirkungen von Starkregen angemessen berücksichtigt sind. Die Bauleitplanung ist hier ein wichtiges kommunales Planungswerkzeug. Vor allem bei der Ausweisung neuer Bau- und Gewerbegebiete müssen auch die möglichen Auswirkungen von Starkregenereignissen berücksichtigt werden (BGH Urteil vom 18.02.1999 – III ZR 272/96).
Die Kommunen sind in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde für die polizeiliche Gefahrenabwehr, und damit für die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen, verantwortlich. Eine weitere wichtige Aufgabe der Kommunen ist die Information der Bevölkerung und der ansässigen Wirtschaft hinsichtlich der Starkregengefahr. Nur wenn diese Gefahr dem Bürger bekannt ist, kann er seiner Eigenverantwortung zur Vorsorge nachkommen.
Rechtsgrundlage
Handlungsfelder
- Informationsvorsorge: Die zielgerichtete Information der kommunalen Verwaltung, der Öffentlichkeit und der Wirtschaft zu Überflutungsrisiken im Stadt- bzw. Gemeindegebiet ist die Grundlage für eigenverantwortliches Handeln verschiedenster Akteure. Hier bietet sich beispielweise die Erstellung und Verteilung eines Flyers für die Bevölkerung an.
- Kommunale Flächenvorsorge: Eine angepasste Flächennutzung kann das Schadenspotenzial im Stadt- bzw. Gemeindegebiet signifikant verringern. Maßnahmen zur kommunalen Flächenvorsorge sowie zur Flächenvorsorge in Land- und Forstwirtschaft greifen diesen Aspekt auf.
- Krisenmanagement: Das kommunale Krisenmanagement und die Gefahrenabwehr bei Starkregen sollen Gefahren für Leben und Gesundheit abwenden. Wichtiges Instrument ist hierbei die Alarm- und Einsatzplanung.Wichtige Grundlage hierfür ist das Flut-Informations- und Warnsystem (FLIWAS). In dieser behördeninternen Plattform sind vorhandene Starkregengefahrenkarten hinterlegt, punktgenaue Niederschlagsprognosen basierend auf Radarvorhersagen abrufbar und automatische Alarmierungen einrichtbar.
- Konzeption kommunaler Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen: Kommunale bauliche Vorsorge-, Schutz- und Unterhaltungsmaßnahmen können Schäden aus Überflutungen infolge von Starkregenereignissen gebietsweise stark verringern. Optional – Konzeption lokaler Pegelmessstellen und Niederschlagsinformationen: Die Einrichtung lokaler Wasserstandspegel bzw. Niederschlagsmessstationen können entscheidend zur Verbesserung der lokalen Informationslage beitragen.
Aus Kosten- und Qualitätsgründen wird dringend empfohlen, die Untersuchungen zum Starkregenrisikomanagement nicht nur für einzelne Kommunen sondern als Kooperationsprojekt von benachbarten Kom munen für Einzugsgebiete durchzuführen.
Umsetzung
Der erste Schritt in der generellen Vorgehensweise nach der Vorgaben des Leitfadens ist die Vorbereitung. In der Vorbereitungsphase wird ein Startgespräch durchgeführt, um Umfang, Rahmenbedingungen und Ablauf des Prozesses abzustimmen. Mit Durchführung der Ausschreibung und Auswahl eines geeigneten Ingenieurbüros kann ein Förderantrag nach FrWw 2015 gestellt werden.
Der ersten Phase der Umsetzung folgt die Gefährdungsbeurteilung. Hier wird eine hydraulische Überflutungsanalyse durchgeführt sowie eine Starkregengefahrenkarte erstellt.
In der folgenden Risikoanalyse werden die Risiken für besonders gefährdete Bereiche sowie Gebäude analysiert und in Risikosteckbriefen festgehalten.
Auf Basis der Risikoanalyse werden in der dritten Phase planerische, technische sowie organisatorische Maßnahmen definiert und in einem Handlungskonzept zusammengeführt.
Detaillierte Informationen, Vorlagen und Praxisbeispiele, die dabei helfen, den Prozess „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg" für jede Phase gemäß dem Leitfaden umzusetzen finden Sie im Downloadcenter Regina Stark- Starkregenrisikomanagement des Landes Baden-Württemberg.
Förderung
Kommunales Starkregenrisikomanagement welches nach der Methodik des Leitfadens "Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg" durchgeführt wird, erhält eine Förderung nach den aktuellen Förderrichtlinien Wasserwirtschaft (FrWw 2015).
Zuwendungsanträge nach den Förderrichtlinien Wasserwirtschaft sind über das Landratsamt beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.
Antragsformulare und weiter Informtionen rund um die Förderung von Wasserbau und Gewässerökologie sind bei den Regierungspräsidien Baden-Württemberg erhältlich.
weitere Informationen
Eine Alarm- und Einsatzplanung kann über das Flut-Informations- und Warnsystem (FLIWAS) des Umweltministeriums Baden-Württemberg erfolgen
Das Fachinformationssystem Hochwasserrisikomanagement der LUBW FIS-HWRM ermöglicht den passwortgeschützten Zugriff auf detaillierte Hochwassergefahren-, Hochwasserrisiko- und Hochwasserrisikobewertungskarten sowie Daten und Dokumente rund ums Thema Hochwasserrisikomanagement.
"Regina Stark" - Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg
Leitfaden "Kommunales Starkregenrisikomanagement" der LUBW
Handbuch für Bürger und Kommunen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katatrophenhilfe