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Was ist Starkregen?

Von Starkregen spricht man, wenn es in kurzer Zeit und lokal begrenzt intensiv regnet. Der Deutsche Wetterdienst spricht von Starkregen oder Starkniederschlag, wenn in einer Stunde mehr als 15 Millimeter beziehungsweise in sechs Stunden mehr als 20 Liter pro m² Regen fallen. Niederschlagsereignisse von zum Beispiel 40, 60 oder mehr als 100 Litern pro m² innerhalb einer Stunde können vermehrt in den Sommermonaten in Verbindung mit starken Gewittern große Schäden verursachen.  Im Gegensatz zum Flusshochwasser sind Überflutungen durch Starkregen meist unvorhersehbar. Sie treten überraschend auf, sind schwer zu kalkulieren und kleinräumig begrenzt. Die meisten Betroffenen werden von solchen Ereignissen daher überrascht.  In hügeligem oder bergigem Gelände fließt das Wasser zum großen Teil außerhalb von Gewässern auf der Geländeoberfläche als Sturzflut ab. Solche Sturzfluten verfügen über hohe Strömungskräfte. Sie können große Mengen an Treibgut wie Holz, Heu- und Silageballen sowie Boden oder Geröll mit sich reißen. Dieses Material sammelt sich an Verdolungseinläufen, Verrohrungen, Brücken, Stegen, Zäunen oder Rechen. Der Rückstau überflutet das umliegende Gelände. Es kann zu weiteren schweren Schäden an Gebäuden und Infrastruktur kommen. Auch in der Ebene können Starkniederschläge Überflutungen verursachen. Die großen Wassermengen lassen die Kanalnetze, die nicht für solche Ereignisse ausgelegt werden können,  überlaufen und können weite Flächen schnell unter Wasser setzen. Vor allem die Bebauung und Infrastruktur in den Senken können dabei erheblich geschädigt werden.

Extreme Unwetter haben in den vergangenen Jahren auch im Rems-Murr-Kreis erhebliche Schäden angerichtet, innerhalb kürzester Zeit standen in einigen Kommunen Straßen, Häuser und Keller unter Wasser. Solche Ereignisse werden als Folge des Klimawandels wahrscheinlicher. Der Grund: Steigen die Temperaturen in unseren Breiten, kann die Atmosphäre mehr Wasserdampf speichern. Dadurch bilden sich mehr Wolken – und die können mehr Regen bringen. 

Rechtsgrundlage

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes ist jeder, der durch Hochwasser betroffen sein kann, verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten Vorsorge gegen Hochwasser zu treffen. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist nach § 78 a des Wasserhaushaltsgesetzes die Errichtung und Erweiterung von Gebäuden grundsätzlich verboten. Ausnahmegenehmigungen sind nur durch hochwasserangepasste Bauweise in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde möglich.

Starkregenvorsorge

Die Gefahr vor Ort einschätzen

Im Rems-Murr-Kreis gibt es Gebiete, die durch Hochwasser oder Starkregen gefährdet sind. Diese können der  Hochwassergefahrenkarte (HWGK) des Landes Baden‐Württemberg entnommen werden.

Die Gefährdung durch Hochwasser (HQ) wird in Jährlichkeiten angegeben und beziffert, wie oft Hochwasserereignisse statistisch gesehen auftreten können. Die Abkürzung HQ steht für die Abflussmenge bei Hochwasser. So ist bei HQ10, HQ50 oder HQ100 statistisch alle 10, 50 oder 100 Jahre mit einem entsprechenden Hochwasser zu rechnen. In der Realität kann solch ein Ereignis aber auch häufiger vorkommen und durch den Klimawandel erhöht sich zusätzlich die Wahrscheinlichkeit von Starkregenereignissen.

Starkregenereignisse können auch weitab von Gewässern zu Überflutungen führen. Besonders Grundstücke am Hang, in einer Mulde oder im Tal sind gefährdet. Die Kanalisation kann nicht auf Starkregen ausgelegt werden, das wäre weder wirtschaftlich noch technisch umsetzbar. So kann es bei solchen Ereignissen auch zu einem Rückstau auf Straßen und Flächen kommen.

Ob Grundstücke von Starkregen betroffen sind, ist in Starkregengefahrenkarten dargestellt. Diese werden von den Kommunen erstellt, und dann der Öffentlichkeit in Informationsveranstaltungen vorgestellt. Viele Kommunen im Rems-Murr-Kreis haben bereits ein Starkregenrisikomanagementkonzept erstellt oder mit der Erstellung begonnen. Ob Ihre Kommune dabei ist, erkennen Sie hier.

  

Eigenvorsorge

Es ist wichtig sich auf Hochwasser- und Starkregenereignisse vorzubereiten, um Gefahren und Schäden so gering wie möglich zu halten. Folgende Fragen helfen bei der Vorbereitung, weitere Infos finden Sie auf den Seiten von www.hochwasser-bw.de:

  • Ist mein Grundstück bei Starkregen betroffen?
  • Bin ich gegen Hochwasser- bzw. Starkregenschäden versichert?
  • Ist mein Wohngebäude gegen Hochwasser- und Unwetterschäden geschützt (z.B. gegen Rückstau aus dem Kanalnetz)
  • Ist der Heizöltank hochwassersicher?
  • Habe ich einen privaten Notfallplan?

Für die hochwasserangepasste Ausführung von Bauprojekten gibt es drei Strategien. Einige dieser Maßnahmen sind auch bei Bestandsgebäuden möglich:

  • Ausweichen: Bauen außerhalb der Gefahrenzonen, etwa Höhenlagen nutzen oder Aufständern der Gebäude.
  • Widerstehen: Verhindern von Wassereintritt zum Beispiel durch (mobile) Schutzeinrichtungen, Abdichten von Hauswand, Fenster und anderen Öffnungen oder Einbau von Sperrventilen, wie der Rückschlagklappe im Anschlusskanal.
  • Nachgeben: Vorbereitung auf eine (Teil‐) Flutung durch Wahl geeigneter Baustoffe und entsprechend geplanter Raumnutzung mit möglicher Aufschwimmsicherung von Möbeln.

Beratungsfirmen können Sie bei der Ausarbeitung eines individuellen Schutzkonzeptes unterstützen. Kontrollieren Sie Ihre Schutzmaßnahmen regelmäßig, so dass Sie im Notfall sicher greifen.

Ein privater Notfallplan sorgt dafür, dass Ihre Familienmitglieder und Nachbarn die Aufgaben und Zuständigkeiten im Ernstfall kennen:

  • Wer beobachtet die Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen?
  • Ab welchem Hochwasserpegel müssen Maßnahmen eingeleitet werden?
  • Leben Kinder oder Menschen mit Behinderungen im Haus, die Sie sicher aus der Gefahrenzone bringen müssen?
  • Sind Autos umzuparken?

Eventuell müssen Sie Mobiliar oder technische Geräte aus den unteren in die oberen Stockwerke bringen. Sichern Sie auch Dokumente und ideelle Werte wie Fotos oder Erinnerungsstücke.

Farben, Lacke, Holzschutzmittel und andere Chemikalien sind meist wassergefährdende Stoffe, die Sie während eines Hochwassers ebenfalls aus überflutungsgefährdeten Räumen entfernen müssen.

Verhaltenstipps während des Starkregens

Aktuelle Warnmeldungen beachten

Aktive Warnungen vor Starkregenereignissen und der damit verbundenen erhöhten Wahrscheinlichkeit für Hochwasser stellen das  Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit der Warn‐App NINA sowie der  Deutsche Wetterdienst mit der WarnWetter‐App bereit.

Die Warnungen werden auch in den öffentlichen Rundfunkmedien verbreitet und umfassen meist größere Gebiete, da gerade bei sommerlichen Gewitterereignissen nicht genau vorhergesagt werden kann, an welcher Stelle Starkregen auftreten wird.

Das Wichtigste ist, Gefahrenwarnungen ernst zu nehmen, Anweisungen von Einsatzkräften zu folgen und sich nicht selbst in Lebensgefahr zu begeben, um Sachwerte und andere zu retten. Weiterhin gilt:

  • Lage und Warnungen beobachten (App, Homepage, Medien)
  • Hilfsbedürftige Personen in Sicherheit bringen
  • Keine Keller, Tiefgaragen oder Unterführungen betreten beziehungsweise sofort verlassen. Bereits bei Überflutungstiefen von ca. 30 cm können Türen und Fenster durch den Druck nicht oder nur noch sehr schwer geöffnet werden. Sehr anschaulich erklärt in diesem Beitrag.
  • Strömungen und Überflutungstiefen auf Straßen nicht unterschätzen - Kanaldeckel können hochgedrückt und dadurch zur Gefahrenstelle werden. Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen! Wie gefährlich die Strömung ist, zeigt dieses Experiment.
  • Wichtige Dokumente mitführen
  • Vor dem Betreten von überfluteten Bereichen Stromfreiheit sicherstellen und ggf. den Strom abstellen

Nach dem Starkregen

Sicher aufräumen

Das Wasser weicht nun zurück. Jetzt heißt es: Bestandsaufnahme machen und aufräumen. Dabei gilt es, einiges zu beachten, um sicher zu bleiben:

  • Wenn das Gebäude stark beschädigt ist, bleiben Sie draußen und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde.
  • Vorsicht beim Betreten überfluteter Keller, es besteht die Gefahr eines Stromschlags.
  • Wenn durch Überflutung, z. B. im Keller, Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt worden sind, rufen Sie die Feuerwehr 112 an.
  • Machen Sie eine Bestandsaufnahme und fotografieren Sie die Schäden für die Versicherung.
  • Beginnen Sie mit Abpumparbeiten erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Vorsicht, Sie beschädigen ansonsten die Bodenwanne des Hauses.
  • Räumen Sie Wasserreste und Schlamm schnellstmöglich aus dem Haus. Entsorgen Sie den Schlamm nicht über die Kanalisation, sondern lagern diesen wenn möglich an einem geschützten Ort bis zur fachgerechten Entsorgung zwischen.
  • Trocknen Sie die Räume so schnell es geht, um Bauschäden oder Schimmel zu vermeiden. Nutzen Sie am besten ein Trocknungsgerät.
  • Nehmen Sie elektrische Geräte nur in Betrieb, wenn sie nicht feucht geworden sind.