Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Geschäftsstelle für Fachstellungnahmen

Die GFS ist als zentrale Koordinationsstelle zuständig für die Anfragen von Behörden zu Genehmigungsverfahren, in denen das Amt für Umweltschutz als Träger öffentlicher Belange angehört wird. Außerdem werden die Anhörungen der eigenständigen Baurechtsbehörden des Kreises im Haus koordiniert.

Die einzelnen Fachbereiche werden je nach Art und Lage des Vorhabens von der GFS angehört und so eine umfassende Gesamtstellungnahme ausgearbeitet, die alle relevanten Punkte behandelt und erforderliche Auflagen oder Bedenken der einzelnen Bereiche beinhaltet. Bei Bedarf wird zur Klärung komplexer Zusammenhänge auch gerne ein Termin bei uns im Haus oder vor Ort koordiniert.

Bei Fragen zum Verfahrensstand Ihres Vorhabens oder bei Rückfragen zu einer Stellungnahme verbinden wir Sie gerne mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter.

Weitere Informationen für Planungsträger und Antragsteller

Um die Antragstellung zu vereinfachen und die Abläufe in der Anhörung zu beschleunigen empfehlen wir, vorab die betroffenen Belange im Geoportal Rems-Murr-Kreis oder im interaktiven Dienst UDO (Umwelt-Daten und -Karten Online) zu prüfen.

Bitte achten Sie hierbei insbesondere auf Schutzgebiete wie Landschaftsschutzgebiete und Wasserschutzgebiete sowie auf Überschwemmungsgebiete und den Gewässerrandstreifen (5 Meter im Innenbereich oder 10 Meter im Außenbereich). Hier müssen Sie mit Einschränkungen in der Bebaubarkeit und weiteren Auflagen sowei ggf. Nachforderungen im Verfahren rechnen. Gerne können Sie uns bei Fragen direkt kontaktieren, am besten noch vor Antragsstellung.

Für Vorhaben im Zusammenhang mit einer landwirtschaftlichen Privilegierung bietet der Fachbereich Naturschutz und Landschaftspflege außerdem ein Beratungsgespräch für Bauherren an, bei dem die Umsetzbarkeit vorab konkret geprüft wird und der Eingriff sowie ggf. erforderliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt werden, so dass diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Verzögerungen zu erwarten sind.

Für den Breitbandausbau sowie vergleichbare Vorhaben finden Sie weiterführende Informationen im Leitfaden der Geschäftsstelle für Genehmigungs- und Planverfahren (PDF-Datei), gerne können Sie sich dazu auch direkt an Frau Pilz (Telefonnummer: 07151 501 2340, v.pilz(@)rems-murr-kreis.de) wenden. 

Zentrale Kontaktadresse

Haben Sie Fragen, möchten Sie uns erstmals oder ergänzend Unterlagen zukommen lassen oder benötigen Sie einen Termin oder eine Auskunft?

Dann können Sie sich jederzeit an die zentrale E-Mail-Adresse gfs(@)rems-murr-kreis.de wenden.

Wir bevorzugen die digitale Übersendung von Unterlagen, Sie können uns aber auch weiterhin Dokumente per Post zukommen lassen:

Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Amt 3.3201 - GFS
Stuttgarter Straße 110
71332 Waiblingen

Ihre Ansprechpartner

Für Vorhaben im Bereich der Zuständigkeit der einzelnen Baurechtsbehörden können Sie sich an den jeweils zuständigen Koordinator wenden:

vVG Backnang, GVV Winnenden, Fellbach, Korb, Murrhardt, Waiblingen, Weinstadt
Frau Strohmaier
Telefonnummer: 07151 501 2454

 

Baurechtsbehörde des Landratsamtes, Schorndorf
Herr Berg
Telefonnummer: 07151 501 2754

Informationsicon
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