Entdecken.
Genießen. Leben.
Planung von Freiflächensolaranlagen
Auf dieser Seite möchten wir insbesondere Projektplanern und Kommunen eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung von Freiflächensolaranlagen geben.
Informationen für Projektplaner
Freiflächensolaranlagen sind in der Regel nicht privilegiert und somit im Außenbereich nicht zulässig. Folglich bedarf es für die Umsetzung von Freiflächensolaranlagen zunächst eines entsprechenden Bebauungsplanes, mit dem der Standort für Solarenergie parzellengenau festgesetzt ist.
Derzeit gibt es im Rems-Murr-Kreis keinen Bebauungsplan mit einem festgesetzten Gebiet für Freiflächensolaranlagen.
Nur in bestimmten Ausnahmefällen handelt es sich bei Freiflächensolaranlagen um ein nach § 35 Absatz 1 BauGB privilegierte Außenbereichsvorhaben. Voraussetzung hierfür ist, dass diese Anlage einem forstwirtschaftlichen, landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieb dient. An das Kriterium des Dienens werden hohe Anforderungen gestellt, so dass dies für große Freiflächensolaranlagen nichtzutreffend ist.
Beispiele solcher privilegierteren Außenbereichsvorhaben können sein:
- Gartenbaulicher Betrieb: Eine solarthermische Freiflächenanlage kann die Prozesswärme zum Heizen und Entfeuchten der Gewächshäuser liefern.
- Landwirtschaftlicher Betrieb: Eine solarthermische Freiflächenanlage kann Wärme für Spülwasser in Melkanlagen oder anderen Prozessen liefern.
- Landwirtschaftlicher Betrieb: Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage kann einen Teil des im Betrieb benötigten Stroms liefern.
Für den Abstimmungs- und Planungsprozess von Freiflächensolaranlagen gibt es im Landratsamt Rems-Murr-Kreis einen Fallmanager. Dieser begleitet beratend den Abstimmungs- und Planungsprozess und koordiniert zentral die Einbindung der erforderlichen Behörden im Landratsamt. Sofern Sie eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Rems-Murr-Kreis planen, regen wir an, möglichst frühzeitig mit diesem Kontakt aufzunehmen. Die Kontaktdaten des Fallmanagers finden Sie am Ende der Seite.
Informationen für Kommunen
Bei der Standortsuche für Freiflächensolaranlagen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen von wesentlicher Bedeutung. Freiflächensolaranlagen sind in der Regel nicht als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig, sodass ein Bebauungsplan und eventuell eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich sind. Aufgrund der Förderbedingungen des EEG sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen zudem nur dann förderfähig, wenn sie innerhalb eines Bebauungsplangebiets errichtet werden sollen.
Den kommunalen Planungsträgern kommt daher eine wesentliche Rolle bei der Steuerung der Ansiedlung von Freiflächensolaranlagen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu.
Mit dem Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom Februar 2018 (PDF-Datei) wurden den Kommunen, als kommunale Planungsträger, bereits Hinweise zum Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen gegeben. Ergänzend hierzu enthält der Handlungsleitfaden „Freiflächensolaranlagen“ (PDF-Datei) des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg wichtige Informationen und Empfehlungen zu der Standortwahl, der Planung und der ökologischen Gestaltung von Freiflächensolaranlagen für Kommunen, Planer und Projektierer.
Für die optimale Standortwahl und für eine möglichst kurze Verfahrensdauer wird die frühzeitige Kontaktaufnahme und Abstimmung mit den zuständigen Behörden empfohlen. So können die unterschiedlichen zu beachtenden Belange so früh wie möglich in dem Planungsprozess berücksichtigt werden. Für die Erleichterung und Beschleunigung dieses Abstimmungs- und Einbindungsprozesses gibt es im Rems-Murr-Kreis einen Fallmanager. Er koordiniert nicht nur die Einbindung der erforderlichen Behörden des Landratsamtes, sondern betreut auch den Planungs- und Genehmigungsprozess beratend. Die Kontaktdaten des Fallmanagers finden Sie am Ende der Seite.
Fallmanager für Freiflächensolaranlagen im Rems-Murr-Kreis
Herr Jochen Schäufele
Leiter des Amtes für Umweltschutz
Telefonnummer: 07151 501-2584
j.schaeufele(@)rems-murr-kreis.de