Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Windenergie im Rems-Murr-Kreis

Windkraftanlagen in Winterbach (Foto: Heiko Potthoff)
Windkraftanlagen in Winterbach (Foto: Heiko Potthoff)

Die Windenergie ist für die Energiewende von großer Bedeutung. Bietet diese doch herausragende Möglichkeiten zur Minderung von Treibhausgasen. Während des Betriebes erzeugen die Anlagen zudem keinerlei Schadstoffemissionen wie beispielsweise Staub, Stickoxide oder Schwefeldioxid. Innerhalb eines Jahres stellen Windenergieanlagen die zu ihrer Herstellung benötigte Energie bereit (energetische Amortisationszeit).

Bei der Planung von Windenergieanlagen müssen Wirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur beachtet und berücksichtigt werden.

Aufgrund der Vielzahl der zu beachtenden Belange sind immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sehr umfangreich und haben dadurch eine recht lange Verfahrensdauer.

Für die Optimierung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahrens hat sich das Landratsamt Rems-Murr-Kreis bei der Erstellung des Empfehlungsberichtes des Normenkontrollrates Baden-Württemberg „Ein Schlüssel zu schnelleren Genehmigung – Projektorientierte Verfahrenssteuerung“ (PDF-Datei) als Kooperationspartner eingebracht. Die hierbei erarbeiteten Ergebnisse und gewonnenen Erkenntnisse werden derzeit in der Verwaltung umgesetzt.

Ausbau der Windenergie in Baden-Württemberg

Damit das Land Baden-Württemberg bis zum Jahr 2040 klimaneutral wird, bedarf es unter anderem bei der Windenergie einer Versiebenfachung der installierten Leistung von aktuell 1,7 Gigawatt auf 12,1 Gigawatt. 

Die Karte "Bestehende Windenergieanlagen" der LUBW  gibt einen aktuellen Überblick der Anlagenstandorte in Baden-Württemberg (Stand 2022). Derzeit sind im Rems-Murr-Kreis vier Windkraftanlagen mit einer Generatorenleistung von insgesamt ca. 11 Megawatt in Betrieb.

Der neue Windatlas Baden-Württemberg vom Mai 2019 bietet eine umfassende Datengrundlage für die Planung von Windenergieanlagen. Die auf Basis des Windatlas Baden-Württemberg 2019 ermittelten Windpotenzialflächen sind in der Karte „Ermittelte Windpotenzialflächen" der LUBW dargestellt.

Allgemeine Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren

Informationen zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen sind auf der Seite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) Genehmigungsverfahren (baden-wuerttemberg.de) zusammengestellt.

Der vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft herausgegebene Leitfaden „Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz" (PDF-Datei) beinhaltetet detaillierte Informationen zum Genehmigungsverfahren.

Windenergieanlagen sind in der Landschaft nicht zu übersehen. Verständlicherweise bestehen zur Windenergie viele Fragen. Auf dem Online-Portal des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg werden die meisten Fragen unter FAQ Windenergie: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beantwortet.

Eine Zusammenstellung aller wesentlichen Informationen, Handreichungen und Leitfäden zur Windkraft in Baden-Württemberg veröffentlicht und aktualisiert die Fachagentur Windenergie an Land auf ihrer Internetseite.

Weitere Informationen zur Windkraft bietet auch das Portal Windenergie des "Kompetenzzentrums Windenergie" der LUBW.

  

Ablauf eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens

Für jede Windenergieanlage mit mehr als 50 Meter Gesamthöhe (Nabenhöhe plus Rotorblattlänge) ist ein Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich. Für kleinere Windenergieanlagen (Kleinwindanlagen) bis einer Gesamthöhe von 50 Metern ist eine Baugenehmigung erforderlich, soweit sie nicht verfahrensfrei sind. Dies gilt für Windenergieanlagen bis 10 Meter Nabenhöhe, die in Baden-Württemberg nach Landesbauordnung §50, Abs. 3, Nr. 3 und Anhang Nr. 3 d) verfahrensfrei errichtet werden können.

Zuständige Behörden für die Durchführung der Genehmigungsverfahren sind in Baden-Württemberg die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte).

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis empfiehlt jedem Planungsträger, sich frühzeitig und umfassend zu informieren. Auf die Vorteile einer Vorantragskonferenz wird ausdrücklich hingewiesen. Das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen findet, bei den im Rems-Murr-Kreis möglichen Windparkgrößen, grundsätzlich ohne Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Auf freiwilliger Basis kann jedoch ein Verfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.

Bei drei bis 19 Windenergieanlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, wenn ihre Erforderlichkeit in einer einzelfallbezogenen Vorprüfung bejaht wird. Ab 20 Windenergieanlagen ist immer eine UVP durchzuführen.

Nach dem Einreichen der Antragsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde werden die Träger öffentlicher Belange (TöB) angehört und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme. Je nach Betroffenheit von Schutzgütern und weiteren möglichen Konflikten, umfasst die Liste der anzuhörenden TöB 20-30 öffentliche und private Institutionen. Nach der Rückmeldung der einzelnen TöB gibt die Genehmigungsbehörde die notwendigen Änderungen an den Planungsträger weiter und steht diesem beratend zur Verfügung.

Sobald die erforderlichen Änderungen in den Antragsunterlagen eingearbeitet werden und eine erneute Anhörung der betroffenen TöB erfolgt, muss, wenn keine weiteren rechtlichen Hinderungsgründe bestehen, die Genehmigung erteilt werden.

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