Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Schülerbeförderung

Schulbus
Schulbus

Zuständig für die Organisation der Schülerbeförderung ist der Schulträger. Vorrangig erfolgt die Beförderung im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Unter gewissen Voraussetzungen können anfallende Kosten für den Einsatz von Schülerkursen, privaten Kraftfahrzeugen oder Schülerfahrzeugen bezuschusst werden.

ACHTUNG
Ein Rechtsanspruch auf Einrichtung eines Beförderungsangebots besteht nicht. Zu den notwendigen Beförderungskosten ist grundsätzlich ein Kostenanteil zu entrichten.

Anregungen und Beschwerden
Bei Anregungen oder Beschwerden können Sie sich an die rechts aufgeführten Ansprechpartnerinnen wenden. Daneben erreichen Sie das Amt für Öffentlichen Personennahverkehr unter oepnv(@)rems-murr-kreis.de.
Wenn Ihr Anliegen eine konkrete Linie oder Fahrt betrifft, erleichtert es die Bearbeitung, wenn Sie Datum, Uhrzeit, Linie und gegebenenfalls die Bushaltestelle mitteilen.

Rechtsgrundlage

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//bauen-umwelt-und-verkehr/oepnv/schuelerbefoerderung