Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Personenbeförderung

Buslinie 310 Buoch unterwegs
Buslinie 310 Buoch unterwegs

Die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, Oberleitungsbussen und Kraftfahrzeugen unterliegen der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Der Rems-Murr-Kreis ist für folgende genehmigungspflichtigen Verkehrsformen zuständig, soweit sich der Betriebssitz oder Ausgangspunkt des Linienverkehrs im Rems-Murr-Kreis befindet:

  • Personenfernverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42a Personenbeförderungsgesetz
  • Sonderformen des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen nach § 43 Personenbeförderungsgesetz
  • Verkehr mit Taxen nach § 47 Personenbeförderungsgesetz
  • Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Kraftfahrzeugen nach § 48 Personenbeförderungsgesetz
  • Mietomnibus- und Mietwagenverkehr nach § 49 Personenbeförderungsgesetz
  • Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen nach § 42 Personenbeförderungsgesetz

Für die Aufnahme oder den Weiterbetrieb der vorstehenden Verkehrsformen ist ein formaler Antrag zu stellen.

Im anschließenden Genehmigungsverfahren werden die

  • Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebes,
  • die Zuverlässigkeit des Antragsstellers als Unternehmer oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person und
  • die fachliche Eignung des Antragsstellers als Unternehmer oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person überprüft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen.

Informationsicon
http://www.rems-murr-kreis.de//bauen-umwelt-und-verkehr/oepnv/personenbefoerderung