Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Organisierte Veranstaltungen im Wald

Die Nutzung des Walds zu Freizeitzwecken erfährt in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung.

 

Grundsätzlich gilt: „Der Wald darf zum Zwecke der Erholung“ frei betreten werden. Einige Nutzungsarten bergen jedoch Konfliktpotenzial gegenüber anderen Erholungssuchenden, der Waldbewirtschaftung oder Natur- und Waldschutzaspekten.

 

Welche Nutzungsarten unter das „freie Betretensrecht“ fallen, welche durch die Forstbehörde zu genehmigen sind und welche einer Gestattung durch die Waldbesitzerin oder den Waldbesitzer bedürfen, teilen wir Ihnen gerne mit. 

Bitte kontaktieren Sie uns: Telefonnummer: 07191/895-4367

Den Antrag auf Forstrechtliche Genehmigung finden Sie hier: Antrag (PDF-Datei)

Den ausgefüllten Antrag dürfen Sie uns gerne per E-Mail zusenden. 

Wandergruppe am Waldrand
Bildquelle: Pixabay.com
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