Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Führerschein umtauschen

Papierführerscheine verlieren ab dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Ihre jeweilige Frist können Sie den untenstehenden Tabellen entnehmen. Mit dem Pflichtumtausch setzt die Bundesrepublik Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers bzw. Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins, stellen Sie Ihren Antrag deshalb entsprechend den jeweiligen Fristen, maximal ein Jahr vor Fristablauf.

 

    Der Antrag kann persönlich beim Bürgermeisteramt gestellt oder direkt per Post an die Fahrerlaubnisbehörde versendet werden:

     

    Für die Antragstellung benötigen folgende Unterlagen:

    • Kopie des Führerscheins (grau/rosa)
    • aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Gültigen Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis
    • gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Rems-Murr-Kreis ausgestellt wurde.
     

    Gebühren: 25,30 Euro

    Abholen können Sie den Führerschein dann im Rathaus oder in der Führerscheinstelle des Landratsamts (bitte online einen Termin vereinbaren). 

      

    Umtausch von Papierführerscheinen

    Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Untenstehender Tabelle können Sie anhand Ihres Geburtsjahres entnehmen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

    Geburtsjahr des
    Fahrerlaubnisinhabers

    Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

    vor 1953

    19.01.2033

    1953 bis 1958

    19.01.2022

    1959 bis 1964

    19.01.2023

    1965 bis 1970

    19.01.2024

    1971 oder später

    19.01.2025

    Umtausch alter Kartenführerscheine

    Für den Umtausch alter Kartenführerscheine kommt es nicht auf Ihr Geburtsdatum, sondern auf das Ausstellungsjahr des Führerscheins an. Das Austellungsdatum finden Sie auf der Rückseite Ihres Führerscheins. Untenstehender Tabelle können Sie anhand des Ausstellungsdatums entnehmen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.

    Ausstellungsjahr des
    Kartenführerscheins

    Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss

    1999 bis 2001

    19.01.2026

    2002 bis 2004

    19.01.2027

    2005 bis 2007

    19.01.2028

    2008

    19.01.2029

    2009

    19.01.2030

    2010

    19.01.2031

    2011

    19.01.2032

    2012 und bis 18.01.2013

    19.01.2033

    Informationsicon
    http://www.rems-murr-kreis.de//bauen-umwelt-und-verkehr/fahrerlaubnisbehoerde-fuehrerschein/pflichtumtausch-papier-und-alte-kartenfuehrerscheine