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Führerschein umtauschen
Papierführerscheine verlieren ab dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Ihre jeweilige Frist können Sie den untenstehenden Tabellen entnehmen.
Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, wird bundesweit darum gebeten, dass zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaber eines bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellten Führerscheins den Umtausch beantragen. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers bzw. Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins, stellen Sie Ihren Antrag deshalb entsprechend den jeweiligen Fristen, maximal ein Jahr vor Fristablauf.
Mit dem Pflichtumtausch setzt die Bundesrepublik Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.
Hinweis: Den Antrag auf Umtausch können Sie über das Rathaus Ihres Wohnorts oder per Brief an die Führerscheinstelle des Landratsamts beantragen. Dafür benötigen Sie: den ausgefüllten Antrag, ein biometriches Passbild und eine Kopie Ihres Führerschein.
Abholen können Sie den Führerschein dann im Rathaus oder in der Führerscheinstelle des Landratsamts (bitte online einen Termin vereinbaren).
Umtausch von Papierführerscheinen
Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers. Untenstehender Tabelle können Sie anhand Ihres Geburtsjahres entnehmen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.
Geburtsjahr des | Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 bis 1958 | 19.01.2022 |
1959 bis 1964 | 19.01.2023 |
1965 bis 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Umtausch alter Kartenführerscheine
Für den Umtausch alter Kartenführerscheine kommt es nicht auf Ihr Geburtsdatum, sondern auf das Ausstellungsjahr des Führerscheins an. Das Austellungsdatum finden Sie auf der Rückseite Ihres Führerscheins. Untenstehender Tabelle können Sie anhand des Ausstellungsdatums entnehmen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen.
Ausstellungsjahr des | Tag, bis zu dem der Führerschein ausgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19.01.2026 |
2002 bis 2004 | 19.01.2027 |
2005 bis 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 und bis 18.01.2013 | 19.01.2033 |