Entdecken.
Genießen. Leben.
Ab 21.06.2021 sind wir während unserer Öffnungszeiten wieder persönlich für Sie da. (Stand: 18.06.2021)
Der Wartebereich befindet sich im Außenbereich vor dem Gebäude. Bitte denken Sie an der Witterung angepasste Kleidung. Der Zutritt ist nur für Einzelpersonen und mit Mund-Nasen-Schutz (medizinische Masken, sog. OP-Masken oder FFP2 -Masken, respektive Masken der Normen KN95/N95) erlaubt. Beachten Sie im Außenbereich die entsprechende Beschilderung sowie im Innenbereich die Informationen der Mitarbeitenden.
Es ist auch weiterhin möglich, Anträge im verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Landratsamtes in Waiblingen einzuwerfen. Zusätzlich können Anträge auch wieder persönlich am Schalter abgegeben werden.
Allerdings ist, wenn ein Führungszeugnis erforderlich ist (bei Klasse D, DE und Fahrgast sowie bei Neuerteilung) zwingend eine Abgabe über die örtlich zuständige Stadtverwaltung oder das örtlich zuständige Bürgermeisteramt möglich.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamt Rems-Murr-Kreises möchte Sie aus gegebenem Anlass zudem zu folgendem Punkt informieren:
Einführung – Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Es kann ab dem 23.05.2021 kein 95-Schlüssel mehr im Führerschein eingetragen werden - wir können und müssen nur noch einen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) bestellen (zusätzliche Karte zum Führerschein.)
Zukünftig erfolgt die Beantragung aller C und D-Klassen sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf einem separaten Antragsformular. Dieses wurde hier auf unserer Homepage eingestellt.
Die Fahrerlaubnisbehörde bestellt dann die FQN-Karte bei der Bundesdruckerei in Berlin. Von dort wird der FQN dann direkt an den Antragsteller versandt. Nur im Falle einer Express-Beantragung, wird der FQN auch an die Fahrerlaubnisbehörde versandt. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse C und D wird parallel verarbeitet und kommt immer an die Fahrerlaubnisbehörde zurück und muss bei dieser abgeholt werden.
Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?
Wir sind per E-Mail an fahrerlaubnis(@)rems-murr-kreis.de sowie telefonisch für Sie erreichbar. Die einzelnen Bereiche sind über folgende Rufnummern erreichbar:
- Allgemeine Führerscheinerteilungen: 07151 501-1520
- Die Erreichbarkeit des Teams kann pandemiebedingt eingeschränkt sein.
- Inhaltliche Fragen zu allgemeinen Führerscheinerteilungen können nur von diesem Team beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich solcher Fragen daher nur an dieses Team. Wir danken für Ihr Verständnis.
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis (nach vorheriger Entziehung): 07151 501-1519
- Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis: 07151 501-1310
- Gewerblicher Güterkraftverkehr (Erlaubnis- und Lizenzerteilung für Transportunternehmen): 07151 501-1554
- Überprüfung der Fahrtauglichkeit: 07151 501-1554
Ihre Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis