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Führerschein
Bitte vereinbaren Sie online einen Termin, bevor sie in die Führerscheinstelle kommen. Es können derzeit nur Kundinnen und Kunden mit Online Termin bedient werden.
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- Bitte beachten: Die Führerscheinstelle ist mittwochs geschlossen -
Aktuell arbeitet die Führerscheinstelle unter Hochdruck einen hohen Rückstand an Anträgen ab. Deshalb bleibt die Führerscheinstelle jeden Mittwoch für die Bürgerinnen und Bürger geschlossen. Die Termine für den Mittwoch werden auf die restlichen Wochentage umverteilt, sodass für die Kundinnen und Kunden keine allzu großen Nachteile entstehen sollten.
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Ab sofort haben Sie die Möglichkeit die Ersterteilung Ihres Führerscheins online zu beantragen.
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Die Online-Terminreservierung finden Sie hier: Online Terminvereinbarung.
Beachten Sie im Außenbereich die entsprechende Beschilderung sowie im Innenbereich die Informationen der Mitarbeitenden.
Es ist auch weiterhin möglich, Anträge im verschlossenen und an die Fahrerlaubnisbehörde adressierten Umschlag in den Briefkasten des Landratsamtes in Waiblingen einzuwerfen.
Eine Terminvereinbarung zur Antragsabgabe ist nicht vorgesehen. Anträge zur Erteilung einer weiteren Faherlaubnisklasse sind weiterhin über die örtlich zuständige Stadtverwaltung oder das örtlich zuständige Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes einzureichen.
Die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamt Rems-Murr-Kreis möchte Sie aus gegebenem Anlass zudem zu folgendem Punkt informieren:
Einführung – Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Es kann ab dem 23.05.2021 kein 95-Schlüssel mehr im Führerschein eingetragen werden - wir können und müssen nur noch einen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) bestellen (zusätzliche Karte zum Führerschein.)
Zukünftig erfolgt die Beantragung aller C und D-Klassen sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung auf einem separaten Antragsformular. Dieses wurde hier auf unserer Homepage eingestellt.
Die Fahrerlaubnisbehörde bestellt dann die FQN-Karte bei der Bundesdruckerei in Berlin. Von dort wird der FQN dann direkt an den Antragsteller versandt. Nur im Falle einer Express-Beantragung, wird der FQN auch an die Fahrerlaubnisbehörde versandt. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis Klasse C und D wird parallel verarbeitet und kommt immer an die Fahrerlaubnisbehörde zurück und muss bei dieser abgeholt werden.
Sie haben eine Frage oder ein Anliegen?
Wir sind per E-Mail an fahrerlaubnis(@)rems-murr-kreis.de sowie telefonisch für Sie erreichbar. Die einzelnen Bereiche sind über folgende Rufnummern erreichbar:
- Allgemeine Führerscheinerteilungen: 07151 501-1520
- Inhaltliche Fragen zu allgemeinen Führerscheinerteilungen können nur von diesem Team beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich hinsichtlich solcher Fragen daher nur an dieses Team. Wir danken für Ihr Verständnis.
- Neuerteilung der Fahrerlaubnis (nach vorheriger Entziehung): 07151 501-1519
- Fahrlehrer- und Fahrschulerlaubnis: 07151 501-1129 oder 07151 501-1324
- Gewerblicher Güterkraftverkehr (Erlaubnis- und Lizenzerteilung für Transportunternehmen): 07151 501-1554
- Überprüfung der Fahrtauglichkeit: 07151 501-1554
Ihre Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis