Entdecken.
Genießen. Leben.
Antragstellung: Erforderliche Unterlagen und Angaben
Die Antragstellung hat in den meisten Fällen über Ihr Bürgermeisteramt / Rathaus zu erfolgen. Bitte beachten Sie den Hinweis bei den unten aufgeführten Antragsverfahren. Die Anträge liegen bei den Bürgermeisterämtern aus.
Die Antragstellung ist immer kostenpflichtig!
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Bitte beachten Sie das jeweilige Mindestalter für die Fahrerlaubnisklassen.
Die nachfolgenden Aufstellungen sollen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags und Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen helfen. Sie erhalten nach Antragstellung Post, sollten Unterlagen fehlen oder weitere Unterlagen erforderlich sein. Die hier gemachten Angaben geben Ihnen einen kurzen Überblick über die allgemein erforderlichen Unterlagen. Da jeder Fall für sich geprüft wird, kann es zu Abweichungen von den Übersichten kommen.
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
Bitte stellen Sie Ihren Antrag beim Bürgermeisteramt / Rathaus
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung)
Sehtestbescheinigung
Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
Kopie Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
Doppelklassenerklärung bei Beantragung mehrerer Führerscheinklassen
Wichtig: Auf dem Antrag ist anzugeben, ob Sie bereits im Besitz eines EU- oder EWR-Führerscheins sind, oder einen solchen beantragt haben.
Angabe der Fahrschule und der zuständigen TÜV-Stelle
Bitte vergessen Sie auf der Rückseite des Antrags nicht zu unterschreiben (Unterschrift wird auf den Kartenführerschein gedruckt)
Bei minderjährigen Antragstellern sind die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten erforderlich!
Begleitetes Fahren mit 17 (BF17)
Bitte stellen Sie Ihren Antrag beim Bürgermeisteramt / Rathaus
Erforderliche Unterlagen:
aktuelles biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung)
Sehtestbescheinigung
Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe
Kopie Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
Doppelklassenerklärung bei Beantragung mehrerer Führerscheinklassen bitte ausfüllen
Wichtig: Auf dem Antrag ist anzugeben, ob Sie bereits im Besitz eines EU- oder EWR-Führerscheins sind, oder einen solchen beantragt haben.
Angabe der Fahrschule und der zuständigen TÜV-Stelle
Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“ ausgefüllt und von beiden gesetzlichen Vertretern unterschrieben
- Beiblatt je Begleitperson (ausgefüllt und unterschrieben)
Fotokopie der Führerscheine (Vorder- und Rückseite) aller Begleitperson
Bitte vergessen Sie auf der Rückseite des Antrags nicht zu unterschreiben (Unterschrift wird auf den Führerschein gedruckt)
Erweiterung einer Fahrerlaubnis - Kl. B, BE, A1, A2, A
Möchten Sie zu einer bereits vorhanden Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen erwerben, beispielsweise den Motorradführerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag beim Bürgermeisteramt (Rathaus)
Erforderliche Unterlagen:
aktuelles biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung)
Sehtestbescheinigung
Kopie Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
Doppelklassenerklärung bei Beantragung mehrerer Führerscheinklassen (siehe Antrag)
Wichtig: Auf dem Antrag ist anzugeben, ob Sie bereits im Besitz eines EWR- oder EU-Führerscheins sind, oder einen solches beantragt haben.
Angabe der Fahrschule und der zuständigen TÜV-Stelle
Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Unterschrift auf der Rückseite des Antrags nicht vergessen (Unterschrift wird auf den Kartenführerschein gedruckt)
Erweiterung der Fahrerlaubnis - Kl. C1, C1E, C, CE
Möchten Sie zu einer bereits vorhanden Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen erwerben, beispielsweise den LKW-Führerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen. Sie müssen hierfür bereits im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein bzw. diese beantragt haben.
Bitte Stellen Sie Ihren Antrag beim Bürgermeisteramt (Rathaus)
Erforderliche Unterlagen:
aktuelles biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung)
Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist zwei Jahre gültig)
- ärztliche Untersuchung gemäß der Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist ein Jahr gültig)
Kopie Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
Doppelklassenerklärung bei Beantragung mehrerer Führerscheinklassen (siehe Antrag)
Wichtig: Auf dem Antrag ist anzugeben, ob Sie bereits im Besitz eines EWR- oder EU-Führerscheins sind, oder einen solchen beantragt haben.
Angabe der Fahrschule und der zuständigen TÜV-Stelle
Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Unterschrift auf der Rückseite des Antrags nicht vergessen (Unterschrift wird auf den Kartenführerschein gedruckt)
Hinweis:
Mit Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetztes benötigen Fahrer der Bus- bzw. Lkw-Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E, die im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr fahren, die jeweils maßgebliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung.
Erweiterung der Fahrerlaubnis - Kl. D1, D1E, D, DE
Möchten Sie zu einer bereits vorhanden Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen erwerben, beispielsweise den Bus-Führerschein, müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen. Sie müssen hierfür im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein oder diese beantragt haben.
Bitte Stellen Sie Ihren Antrag beim Bürgermeisteramt (Rathaus)
Erforderliche Unterlagen:
aktuelles biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung)
- Kopie Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
behördliches Führungszeugnis (ist beim Bürgermeisteramt zu beantragen und direkt an die Führerscheinstelle zu schicken - FZ für Behörden)
Wichtig: Auf dem Antrag ist anzugeben, ob Sie bereits im Besitz eines EWR- oder EU-Führerscheins sind oder einen solchen beantragt haben
Angabe der Fahrschule und der zuständigen TÜV-Stelle
Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist zwei Jahre gültig)
ärztliche Untersuchung gemäß der Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist ein Jahr gültig)
einen Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anforderungen gemäß § 48 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit der Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung
- Bitte vergessen Sie die Unterschrift auf der Rückseite des Antrags nicht
Hinweis:
Mit Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetztes benötigen Fahrer der Bus- bzw Lkw-Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E, die im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr fahren, die jeweis maßgebliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung.
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung bzw. Verzicht
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie des Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung)
- Führungszeugnis
- Wichtig: Auf dem Antrag ist Anzugeben, ob sie bereits im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sind oder diese beantragt haben.
- Bitte vergessen Sie nicht auf der Rückseite des Antrags im vorgesehenen Feld zu unterschreiben.
Nach Antragstellung bei Ihrem Bürgermeisteramt / Rathaus, werden Sie von uns aufgefordert die noch erforderlichen Unterlagen vorzulegen! Da die Fälle sehr verschieden sind kann hier keine Auflistung erfolgen.
Wiederzuerkennung der Fahrerlaubnis nach Aberkennung von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie des Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
- Kopie des ausländischen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung)
- Führungszeugnis (nicht immer erforderlich)
- Wichtig: Auf dem Antrag ist Anzugeben, ob sie bereits im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sind oder diese beantragt haben.
- Bitte vergessen Sie nicht auf der Rückseite des Antrags im vorgesehenen Feld zu unterschreiben.
Nach Antragstellung bei Ihrem Bürgermeisteramt / Rathaus, werden Sie von uns aufgefordert die noch erforderlichen Unterlagen vorzulegen! Da die Fälle sehr verschieden sind kann hier keine genauere Auflistung erfolgen.
Umschreibung eines EU-Führerschein oder EWR-Führerschein
Bitte stellen Sie Ihren Antrag beim Bürgermeisteramt / Rathaus
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie des Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
- aktuelles biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung)
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins (Vorlage des Dokuments im Original beim Bürgermeisteramt erforderlich)
- Nachweis über den mindestens 185 Tage dauernden Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs.
Umschreibung eines Führerscheins aus einem Staat der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung
Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis rechtmäßig in einem der in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung genannten Staaten erworben haben und in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln (Begründung des Wohnsitzes), dürfen Sie sechs Monate nach Einreise von dieser Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch machen.
Um nach Ablauf des halben Jahres weiter im Inland ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis stellen.
Ob Sie für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis eine theoretische oder praktische Prüfung ablegen müssen oder die Erteilung der Fahrerlaubnis ohne Prüfung erfolgen kann, können Sie der Auflistung der Anlage 11 (Staatenliste) zur Fahrerlaubnisverordnung entnehmen.
Der Antrag ist direkt im Landratsamt in Waiblingen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen für die Klasse B:
- Vorlage des Reisepass, Personalausweis oder geeignetes Ausweisdokument
- Vorlage des ausländischen Führerscheins im Original
- Übersetzung Ihres Führerscheins von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer.
- Biometrisches Lichtbild
- Bestätigung der Ausländerbehörde über den Zeitpunkt der ersten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. alle Ein- und Ausreisen in die Bundesrepublik
- Falls erforderlich: Name und Anschrift der Fahrschule und der zuständigen technischen Prüfstelle
Für die Antragsbearbeitung fallen Gebühren in Höhe von 35,00 Euro an (35,80 Euro bei einer Restprobezeit).
Nach Erteilung der Klasse B können Sie Ihre weiteren Fahrerlaubnisklassen zum Beispiel LKW/Bus umschreiben lassen.
Umschreibung eines Führerscheins aus Drittstaaten (kein EU- /EWR- oder Anlage 11 Staat)
Der Antrag ist direkt im Landratsamt in Waiblingen zu stellen.
Erforderliche Unterlagen für die Klasse B:
- Vorlage des Reisepass, Personalausweis oder geeignetes Ausweisdokument
- Vorlage des ausländischen Führerscheins im Original
- Übersetzung Ihres Führerscheins von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer.
- Biometrisches Lichtbild
- Sehtestbescheinigung (§ 12 FeV)
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (§19 FeV)
- Bestätigung der Ausländerbehörde über den Zeitpunkt der ersten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. alle Ein- und Ausreisen in die Bundesrepublik
- Name und Anschrift der Fahrschule und der zuständigen technischen Prüfstelle
Die Gebühr für die Umschreibung beträgt derzeit zwischen 42,60 und 43,40 Euro (abhängig von der Probezeit).
Nach Erteilung der Klasse B können Sie Ihre weiteren Fahrerlaubnisklassen zum Beispiel LKW/Bus umschreiben lassen.
Umtausch eines grauen/rosa Führerschein in einen Kartenführerschein
Papierführerscheine verlieren ab dem 19.01.2022 schrittweise ihre Gültigkeit. Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Die für Sie relevante Frist und weitere Informationen finden Sie hier.
Für die Antragstellung benötigen Sie die unten genannten Unterlagen:
Die Antragstellung kann über das Bürgermeisteramt oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie des Führerscheins (grau/rosa)
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Gültigen Reisepass, Personalausweis, Identitätsausweis
- gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn der bisherige Führerschein nicht im Rems-Murr-Kreis ausgestellt wurde.
Gebühren: 25,30 Euro
Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE
Möchten Sie Ihre Fahrerlaubnisklassen verlängern lassen, müssen Sie die Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen.
Den Antrag können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt (Rathaus) oder direkt im Landratsamt stellen.
Erforderliche Unterlagen:
aktuelles biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung)
Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist zwei Jahre gültig)
- ärztliche Untersuchung gemäß der Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist ein Jahr gültig)
Kopie Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Unterschrift auf der Rückseite des Antrags nicht vergessen (Unterschrift wird auf den Kartenführerschein gedruckt)
Hinweis:
Mit Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetztes benötigen Fahrer der Bus- bzw Lkw-Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E, die im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr fahren, die jeweis maßgebliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung.
Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE
Möchten Sie Ihre Fahrerlaubnis verlängern lassen, beispielsweise den Bus-Führerschein, müssen Sie die Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen.
Bitte Stellen Sie Ihren Antrag beim Bürgermeisteramt (Rathaus).
Erforderliche Unterlagen:
aktuelles biometrisches Lichtbild (nach den Bestimmungen der Passverordnung)
- Kopie Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
behördliches Führungszeugnis (ist beim Bürgermeisteramt zu beantragen und direkt an die Führerscheinstelle zu schicken - FZ für Behörden)
Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist zwei Jahre gültig)
ärztliche Untersuchung gemäß der Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist ein Jahr gültig)
- Bitte vergessen Sie die Unterschrift auf der Rückseite des Antrags nicht
- Zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D, DE ab dem 50. Lebensjahr:
- einen Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anforderungen gemäß § 48 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit der Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist ab Ausstellung ein Jahr gültig)
Hinweis:
Mit Einführung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetztes benötigen Fahrer der Bus- bzw Lkw-Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E, C, C1, CE, C1E, die im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr fahren, die jeweis maßgebliche Grundqualifikation bzw. Weiterbildung.
Fahrgast (Taxi - Mietwagen)
Möchten Sie eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben, müssen Sie einen Antrag beim Bürgermeisteramt (Rathaus) stellen.
Erforderliche Unterlagen:
Kopie Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
behördliches Führungszeugnis (ist beim Bürgermeisteramt zu beantragen und direkt an die Führerscheinstelle zu schicken - FZ für Behörden)
Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist zwei Jahre gültig)
ärztliche Untersuchung gemäß der Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist ein Jahr gültig)
- einen Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anforderungen gemäß § 48 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit der Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist ab Ausstellung ein Jahr gültig)
- Ort des Betriebssitz an dem die Tätigkeit ausgeübt wird
- Art der Tätigkeit (Mietwagen, Taxi, Krankenwagen, PKW im Linienverkehr)
- Hinweis: Bitte vergessen Sie die Unterschrift auf der Rückseite des Antrags nicht
Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Erforderliche Unterlagen
Kopie Personalausweis, Reisepass oder sonstiger gültiger Identitätsnachweis
behördliches Führungszeugnis (ist beim Bürgermeisteramt zu beantragen und direkt an die Führerscheinstelle zu schicken - FZ für Behörden)
Kopie des aktuellen Führerscheins (Vorder- und Rückseite)
Untersuchung des Sehvermögens gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist zwei Jahre gültig)
ärztliche Untersuchung gemäß der Anlage 5 Nr. 1 Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist ein Jahr gültig)
- Zusätzlich ab dem 60. Lebensjahr:
- einen Nachweis über die Erfüllung der besonderen Anforderungen gemäß § 48 Abs. 4 Nr. 3 in Verbindung mit der Anlage 5 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung (Nachweis ist ab Ausstellung ein Jahr gültig)
- Ort des Betriebssitz an dem die Tätigkeit ausgeübt wird
- Art der Tätigkeit (Mietwagen, Taxi, Krankenwagen, PKW im Linienverkehr)
- Hinweis: Bitte vergessen Sie die Unterschrift auf der Rückseite des Antrags nicht
Auflagenänderung (Austrag Sehhilfe, Namensänderung, B96, etc.)
In einer Fahrerlaubnis eingetragene Auflagen, wie zum Beispiel das Tragen einer Sehhilfe, oder Beschränkungen, wie zum Beispiel nur Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung zu führen, können auf Antrag geändert oder gelöscht werden. Die Auflagen und Beschränkungen sind in der Regel in Form von Schlüsselzahlen auf dem Führerscheindokument eingetragen (Feld 12)
Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet nach Antragstellung, ob ein Erteilen, Streichen oder Belassen der Auflagen/Beschränkungen erforderlich ist.
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
- gültiger Ausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Kopie des Führerscheins
- Eine Karteikartenabschrift sollte der rosa bzw. graue Führerschein nicht aus dem Rems-Murr-Kreis ausgestellt sein. (Bei einem Kartenführerschein nicht erforderlich)
- biometrisches Passbild
- Nachweis zur Eintragung oder Streichung einer Auflage
- Nachweis der Fahrerschulung zur Eintragung der Schlüsselzahl 96
- Module oder IHK-Nachweis zur Eintragung der Schlüsselzahl 95
- augenärztliches Zeugnis / augenärztliches Gutachten zur Streichung der Auflage 01 (Brille)
- bei Besitz der Klassen AM, A1,A2, A, B, BE, L, T: augenärztliches Zeugnis (Nachweis 2 Jahre gültig)
- bei Besitz der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE: augenärztliches Gutachten bzw. Untersuchung des Sehvermögens gem. Anl. 6 Nr. 2.1 FeV (Nachweis 2 Jahre gültig)