Rems-Murr-Kreis (Druckversion)

Formulare & Informationsblätter

Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung immer kostenpflichtig ist! Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

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Ab sofort haben Sie die Möglichkeit die Ersterteilung Ihres Führerscheins online zu beantragen.

Hier gehts zum Online-Antrag.

Weitere Infos erhalten sie hier. (PDF-Datei)

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 Informationen

Namensänderung Führerschein

Sollte sich Ihr Namen ändern (zum Beispiel durch Heirat) besteht keine gesetzliche Verpflichtung sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen. Dies wird erst mit einer Neuausstellung des Führerscheins erforderlich. Für Fahrten im Ausland wird die Umstellung auf den aktuellen Namen empfohlen.

Im Rahmen der der Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist die Namensänderung erforderlich, da der Internationale Führerschein auf den aktuellen Namen (Antragstellung) ausgestellt werden muss.

Informationsicon
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