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Wohnraumförderung
Die Wohnraumförderstelle des Landratsamtes ist zuständig für alle Städte und Gemeinden im Rems-Murr-Kreis.
Im Rahmen des aktuell geltenden Förderprogramms des Landes Baden-Württemberg wird die Bildung von Wohnungseigentum und Mietwohnungen unter gewissen Voraussetzungen durch zinsvergünstigte Darlehen bzw. Zuschüsse gefördert. Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die L-Bank.
Die Anträge werden bei der Wohnraumförderstelle des Landratsamtes eingereicht. Diese berät zum aktuellen Förderprogramm, prüft die Einhaltung der Fördervoraussetzungen der eingegangenen Anträge und versendet sie zur abschließenden Bearbeitung an die L-Bank.
Hinweis:
Es können lediglich Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Als Vorhabensbeginn zählt z.B. der Abschluss eines Kaufvertrages.
Eigentumsförderung
Es wird der Erwerb, der Neubau oder die Erweiterung von zukünftigem Eigentum für Familien mit mindestens einem minderjährigem Kind und für Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen gefördert. Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank. Dort sind ebenfalls das Merkblatt und das Antragsformular zu finden.
Mit Hilfe des Baufinanzierungsrechners können Sie vorab selbst prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen.
Hinweis:
Die zu unterschreibenden Unterlagen, Einkommens- und Eigenkapitalsnachweise sind im Original vorzulegen. Alle weiteren Antragsunterlagen sind digital in PDF über eine Cloud einzureichen. Einen Upload-Link können wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
Mietwohnraumförderung
Wenn Sie eine Mietwohnung Personen mit einem Wohnberechtigungsschein zu einer vergünstigten Miete zur Verfügung stellen, kann eine Förderung beantragt werden. Art und Höhe der Förderung richten sich nach dem Alter der Immobilien: