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Untere Denkmalschutzbehörde
Das Baurechtsamt ist für die 13 Städte und Gemeinden seiner Baurechtszuständigkeit auch für den Denkmalschutz verantwortlich. Die untere Denkmalschutzbehörde nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Sie berät in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege Bauherren, Architekten, Handwerker und Hauseigentümer in denkmalschutzrechtlichen Fragen,
- entscheidet in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege über denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen an Kulturdenkmalen oder an baulichen Anlagen im Geltungsbereich von besonders geschützten historischen Bereichen
- und überwacht die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften.
In der Zuständigkeit der unteren Denkmalschutzbehörde liegen Baudenkmale, Bodendenkmale sowie die archäologischen Prüfflächen.