Untere Denkmalbehörde
Das Baurechtsamt ist für die 13 Städte und Gemeinden seiner Baurechtszuständigkeit auch für den Denkmalschutz verantwortlich. Als untere Denkmalbehörde nimmt das Baurechtsamt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
- Es entscheidet in Zusammenarbeit mit der höheren Denkmalbehörde über denkmalschutzrechtliche Genehmigungen für Maßnahmen an Kulturdenkmalen oder an baulichen Anlagen im Geltungsbereich von besonders geschützten historischen Bereichen.
- Es überwacht die Einhaltung der denkmalschutzrechtlichen Vorschriften und
- berät in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Denkmalpflege Bauherren, Architekten, Handwerker und Hauseigentümer in denkmalschutzrechtlichen Fragen.
Für die Übrigen Gemeinden im Kreis nimmt diese Aufgaben die jeweils zuständige Baurechtsbehörde wahr. Diese finden Sie hier: Baurechtsbehörden
INFO: Der Schwäbische Heimatbund und der Landesverein Badische Heimat verleihen dieses Jahr zum 38. Mal den Denkmalschutzpreis Baden-Württemberg als Auszeichnung für beispielhafte denkmalpflegerische Leistungen, die Privatpersonen an ihrem Eigentum in Baden-Württemberg erbracht haben. Nähere Informationen dazu finden Sie hier (PDF-Datei).
Untere Denkmalbehörde | |
Lisa Mücke Landratsamt Rems-Murr-Kreis Stuttgarter Straße 110 71332 Waiblingen Telefonnummer: 07151 501-2006 Faxnummer: 07151 501-2482 Denkmalschutz(@)rems-murr-kreis.de |
Zuständig für folgende Verfahren:
- Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
- Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Vergünstigungen beantragen
- Denkmalbuch - Einsicht nehmen
- Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz (Formular) (PDF-Datei)
- Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz (Formular) (PDF-Datei)