Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Pressestelle
Artikel vom 06.03.2023

Aufstufung der Landesstraße bei Mundelsheim zur Bundesstraße

Mit Wirkung zum 1. April 2023 soll die Landesstraße L1115 zwischen der A81-Anschlussstelle Mundelsheim und der B14- Anschlussstelle Backnang zur Bundesstraße B328 aufgestuft werden. Die Aufwertung soll auf einer Länge von etwa 16 Kilometern erfolgen. Etwa zehn Kilometer dieser Strecke liegen im Landkreis Ludwigsburg, rund sechs Kilometer gehören zum Rems-Murr-Kreis.

Bislang ist die Strecke zweispurig und wird pro Tag von rund 30 000 Fahrzeugen befahren. Der Anteil der Lkw liegt bei etwa 10 bis 15 Prozent. Durch die kommende Aufwertung und die „Übergabe“ an den Bund fällt sie künftig in dessen Zuständigkeitsbereich als Baulastträger, der dann für die Planung, Finanzierung und bauliche Umsetzung zuständig ist. Die laufende Unterhaltung und der Straßenbetriebsdienst für die Bundesstraße werden weiterhin in der Verantwortung des Landkreises verbleiben.

Mit der geplanten Maßnahme und dem dann hoffentlich zeitnah folgenden, leistungsfähigen Ausbau der Straße tragen die jahrelangen Bemühungen des Landkreises und der Anliegerkommunen nun Früchte. Zuletzt wurde das Thema unter anderem im Juni 2021 beim Besuch des früheren Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer besprochen.

„Ich erinnere mich gut daran, wie intensiv und nachdrücklich ich zuletzt im Rahmen einer Kreisbereisung mit dem Regierungspräsidium bei einem Treffen an der Landesstraße 1115 gemeinsam mit der Aspacher Bürgermeisterin Sabine Welte-Hauff und dem Backnanger Oberbürgermeister Maximilian Friedrich für eine Aufstufung geworben habe. Ich freue mich daher, dass die geplante Aufwertung jetzt endlich vollzogen wird“, sagt der Landrat des Rems-Murr-Kreises, Dr. Richard Sigel. Das sei eine gute Nachricht für den Rems-Murr-Kreis, dem eine direkte Autobahnanbindung fehle und der auf leistungsfähige Zubringerstrecken angewiesen sei. Die Aufwertung sei daher ein wichtiger erster Schritt in Richtung Ausbau eines den Belastungen entsprechenden Straßennetzes in diesem Bereich. „Ich hoffe, dass dies nicht Jahre dauert und erst ähnlich nachdrücklich verfolgt werden muss wie die Aufwertung, sondern dass hier rascher etwas passiert“, betonte Sigel.

Das Regierungspräsidium Stuttgart hatte die entsprechende Verfügung kürzlich bekannt gegeben; noch bis zum 24. März 2023 kann hiergegen beim Verwaltungsgericht Stuttgart Klage erhoben werden.

(cb/06.03.2023)

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