Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Pressestelle
Artikel vom 28.11.2022

Anpassung der Taxitarife im Rems-Murr-Kreis ab Dezember 2022

Symbolbild Taxi im Straßenverkehr, Quelle: Pixabay
Symbolbild Taxi im Straßenverkehr

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und Energiekrise sowie gestiegene Unterhaltungskosten für den Fuhrpark machen die Tarifanpassung notwendig

Der Rems-Murr-Kreis passt zum 01. Dezember 2022 die Taxitarife an. Zuvor hatten die Taxiunternehmen im Landkreis eine Tarifanpassung beantragt. Die Gründe hierfür sind vielschichtig:

Eine große Rolle spielen gestiegene Treibstoffkosten. Gleichzeitig sind die Anschaffungspreise für Fahrzeuge deutlich gestiegen. Auch haben sich die Unterhaltungskosten für den Fuhrpark teilweise verdoppelt. Zudem gilt seit Oktober 2022 ein höherer Mindestlohn.

 

Die Corona-Pandemie hat außerdem zu einem Rückgang der Taxifahrten geführt. Beispielsweise finden viele Veranstaltungen nicht mehr in Präsenz, sondern virtuell statt. Gleichzeitig muss die gesetzliche Bereithaltepflicht weiterhin erfüllt werden.

 

Der Rems-Murr-Kreis hat daher folgende Anpassungen und Neuregelungen der Taxitarife vorgenommen:

 

 

Taxi bis zu 4 Sitzplätzen

Großraumfahrzeug ab 5 Sitzplätzen

Grundtarif Montag bis Samstag  von 6:00 Uhr bis 23:00 Uhr

4,50 Euro

(vorheriger Preis: 3,60 Euro)

Neu ab 1. Dezember 2022:

6,50 Euro

Grundtarif Montag bis Samstag 23:00-06:00 Uhr (Nachttarif) und an Sonn- und Feiertagen

Neu ab 1. Dezember 2022:

7,00 Euro

Neu ab 1. Dezember 2022:

9,00 Euro

Tarif 1 (KFZ mit 4 Sitzplätzen)

2,70 Euro pro Kilometer

(vorheriger Preis: 2,30 Euro)

 

Tarif 2 (KFZ ab 5 Sitzplätzen)

 

3,20 Euro pro Kilometer

(vorheriger Preis: 2,70 Euro)

Zeittarif (Warten)

35 Euro pro Stunde

(vorheriger Preis: 32 Euro

35 Euro pro Stunde

(vorheriger Preis: 32 Euro)

 

Für die Fahrgäste ergeben sich in der Praxis folgende Änderungen:

 
  • Neu beim Grundtarif ist die Unterscheidung in Fahrzeuge bis zu vier Fahrgastplätzen und in Großraumfahrzeugen. Großraumfahrzeuge sind Taxis ab fünf Fahrgastplätzen sowie Taxis, die umgebaut oder für besondere Beförderungen ausgestattet sind.
  • Der Grundtarif, der Kilometerpreis und der Zeittarif werden angehoben.
  • Neu ist ein Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschlag in Höhe von 2,50 Euro, der pro Fahrt anfällt.
  • Der Anfahrtstarif in der bisherigen Form entfällt. Neu ist, dass der Kilometerpreis zu zahlen ist, wenn sowohl der Aufnahme- als auch der Zielort bei einer Fahrt außerhalb der Betriebssitzgemeinde des Taxibetriebs liegt.

Beispiel: Ein Fahrtgast bestellt bei einem Taxiunternehmen mit Betriebssitz in Fellbach ein Taxi für sich und zwei weitere Personen. Die Gruppe möchte von Waiblingen (Einstiegsort) nach Korb (Zielort) gefahren werden. Das Taxiunternehmen aus Fellbach schaltet auf dem Weg bis zum Einstieg der Kunden in Waiblingen ab dem Ortsendeschild Fellbach den Taxameter ein. Ab dem Ortsendeschild gilt für die Fahrt der jeweils gültige Kilometer-Preis (2,70 Euro pro Kilometer).

  

(firat/28.11.22)

Informationsicon
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