Rems-Murr-Kreis (Druckversion)
Autor: Leonie Ries
Artikel vom 18.07.2022

Anhaltende Trockenheit im Wald: Borkenkäfer breiten sich aus

So sah es nach einem Borkenkäferbefall in einem Privatwald in Murrhardt aus.
So sah es nach einem Borkenkäferbefall in einem Privatwald in Murrhardt aus.

Aufgrund der aktuellen Trockenperiode verbunden mit hohen Temperaturen sind die Borkenkäfer wieder sehr aktiv. Hauptsächlich befallen sie Fichten und Tannen, die häufigsten Baumarten in den Wäldern im Rems-Murr-Kreis. Die erste Anlaufstelle für die in der Rinde brütenden Borkenkäfer ist Sturmholz, das nicht aufgearbeitet wurde. Auch Baumwipfel, die im Winter durch Nassschnee abgebrochen sind und noch im Wald liegen, sind für Borkenkäfer ein „gefundenes Fressen“.

„Alle Privatwaldbesitzer sollten jetzt schauen, ob Schadholz in ihren Wäldern vorhanden ist. Falls ja, müssen die befallenen Bäume schnell aufgearbeitet werden. Nur durch eine saubere Waldwirtschaft gelingt es, erfolgreich gegen den Borkenkäfer vorzugehen“, appelliert Forstdezernent Gerd Holzwarth und ergänzt: „Unser Forstamt in Backnang und die Revierleiter vor Ort unterstützen und beraten gerne.“

Die Waldeigentümer können frisch befallene Bäume leicht an abfallenden grünen Nadeln, braunem Bohrmehl rund um den Baum sowie an Harzfluss am Stamm erkennen. Wenn dann gleich reagiert wird und die mit der ersten Borkenkäfer-Generation befallenen Bäume schnell entfernt werden, ist die „Abschöpf-Wirkung“ sehr hoch und damit Garant einer nur moderaten Ausbreitung der Käfer-Gefahr.

Die Holzvermarktungsgemeinschaft Schwäbisch-Fränkischer Wald Ostalb e.G. (HVG) empfiehlt die Aufarbeitung des Sturmholzes als Kurzholz (bis 5,10 Meter Länge). Wenn die Mindestmenge von zehn Festmetern erreicht wird, kann der Verkauf und in der Folge die Abfuhr des Käferholzes in der Regel zeitnah erfolgen.

Nicht nur aus eigenem Interesse ist die intensive Kontrolle und rasche Aufarbeitung des Käferholzes erforderlich. Auch das Landeswaldgesetz verpflichtet Waldeigentümer aus Gründen des Nachbarschutzes und der Walderhaltung zur Eindämmung der Borkenkäfergefahr.

Info:

Die HVG unterstützt die Vermarktung des Holzes aus dem Privatwald. Weitere Infos und Kontaktdaten unter: www.holzvermarktungsgemeinschaft.de.

Beratung durch das Forstamt kann unter Tel. 07191 895-4367 oder per Mail an forst(@)rems-murr-kreis.de angefragt werden.

Die Kontaktdaten der zuständigen Revierleiter finden Sie unter diesem Link

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